KOMMENTAR
Dünger fürs Vertragsgeschäft
Die KBV hat in der Vergangenheit einige Energie und Kreativität aufgewendet, wie sie als Körperschaft des Öffentlichen Rechts und Monopolist im Kollektivvertragsgeschäft auch in den Wettbewerb mit Einzelverträgen einsteigen kann: das sind die Hausarztverträge nach Paragraf 73 b und Verträge für die besondere ambulante Versorgung nach Paragraf 73 c, an der Haus- und Fachärzte teilnehmen können, wenn sie besondere qualitative Voraussetzungen erfüllen.
Der organisatorische Rahmen steht. Doch die ersten Pflanzen, die die KBV, die Bundesinnungskasse Gesundheit und die Knappschaft Bahn/See auf einem bislang unbeackerten Feld gesetzt haben, werden noch viel Dünger und Pflege brauchen. Einstweilen sieht das Sondervertragsgeschäft der KBV mehr nach einem Versuchsfeld aus als nach einem Acker mit wirklicher Versorgungsfunktion.
Das liegt wohl auch an den beiden Kassenpartnern: Die BIG Gesundheit versichert fast nur Gesunde, ihr größter Ausgabenposten (fast 50 Prozent vom Etat) ist die Zahlung in den Risikostrukturausgleich. Entsprechend liegt der Fokus des Hausarztvertrags auf der Prävention.
Anders die Knappschaft mit ihren älteren Versicherten. Sie ist - einstweilen und vorbehaltlich der Ausgestaltung des neuen Risikostrukturausgleichs - an mehr DMP-Versicherten interessiert. Vertragspolitisch sind das eher Trippelschritte. Das ist jedoch besser als Stillstand oder pure Abwehr.