KBV sucht für Rahmenvertrag Partner bei den Kassen

KÖLN (iss). Die KBV arbeitet an einem Rahmenvertrag zur besseren ambulanten Versorgung von Patienten mit neuropsychiatrischen Erkrankungen.

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"Das Rohkonzept soll noch im Mai fertig werden, denn werden wir es in die Diskussion geben", kündigte Dr. Lothar Lieschke, Leiter des KBV-Dezernats "Verträge und Verordnungsmanagement", beim Deutschen Neurologen- und Psychiatertag in Köln an.

Der Vertrag ist der achte aus der Vertragswerkstatt der KBV, die 2006 ins Leben gerufen wurde. Die bislang erarbeiteten Verträge hatten unter anderem die Bereiche HIV/Aids, chronische Wunden, Schmerztherapie oder Palliativmedizin zum Inhalt. "Unsere Konzepte werden positiv bewertet, aber wir haben auf Bundesebene noch keine Partner gefunden", sagte Lieschke. Hauptproblem seien die Sparbemühungen der Kassen, vor allem mit Blick auf die Einführung des Gesundheitsfonds. "Die Kassen vertrösten uns aufs nächste Jahr."

Das neue Angebot zielt auf die qualitätsgesicherte ambulante neuropsychiatrische Versorgung nach Paragraf 73c SGB V (besondere ambulante ärztliche Versorgung). Es wird gemeinsam von der Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung und den Berufsverbänden der Nervenärzte, der Psychiater und der Neurologen entwickelt, die Initiative kam von den Verbänden. Der Vertrag soll Krankenkassen mit überregionaler Präsenz angeboten werden.

Erfasst werden sechs neuropsychiatrische Erkrankungen: Depression, Demenz, Schizophrenie, Multiple Sklerose, Parkinson-Syndrome und Epilepsie. "Betroffen sind rund sechs Millionen Patienten", sagte Lieschke.

Bisher seien die an der Versorgung dieser Gruppe beteiligten niedergelassenen Fachärzte, Hausärzte und Psychotherapeuten kaum vernetzt. Ziel des Vertrags sei es, über die Schaffung regionaler Netze die interdisziplinäre Zusammenarbeit in der qualitätsgesicherten leitlinienbasierte Diagnostik und Therapie zu stärken. Die Netze sollen auch Sektor übergreifend tätig werden. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben - die KVen sind nicht als Partner von Verträgen der integrierten Versorgung vorgesehen - könne der Rahmenvertrag der KBV das aber nicht direkt regeln.

STICHWORT

Vertragswerkstatt der KBV

Die Vertragswerkstatt der KBV erarbeitet Konzepte für die verbesserte Versorgung besonderer Patientengruppen oder für spezielle Versorgungsbereiche, etwa Patienten mit Darmkrebs oder die ambulante geriatrische Rehabilitation. Dabei geht es vor allem um Vereinbarungen zur besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung nach Paragraf 73c SGB V.

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