KBV verklagt Gemeinsamen Bundesausschuss

BERLIN (ble). Die KBV verklagt den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA). Grund sind zwei GBA-Beschlüsse zur ambulanten Krankenhausbehandlung bei Multipler Sklerose und Tuberkulose nach Paragraf 116 b SGB V.

Veröffentlicht:

Darin ermöglicht der GBA Patienten die Behandlung auch ohne Facharztüberweisung und bei Verdachtsdiagnosen. Nach Ansicht der KBV ist das unzulässig. Es wäre die erste Klage eines GBA-Trägers gegen den Ausschuss. Zudem hat offenbar auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft als GBA-Träger ihre Mitglieder aufgefordert, gegen vom GBA festgelegte Mindestmengen bei Behandlungen nach Paragraf 116 b zu klagen.

Ziel der Klage sei, vor Gericht eine nachvollziehbare Regelung über die Kriterien für den Zugang von Patienten zur spezialisierten ambulanten Behandlung im Krankenhaus zu erzielen, sagte KBV-Vize Dr. Carl-Heinz Müller. Die beiden Beschlüsse ermöglichten eine Behandlung ohne Facharztüberweisung, in vielen Hausarztverträgen sei das dagegen nicht möglich.

Lesen Sie dazu auch: KBV klagt gegen ambulante Kliniköffnung

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Stabile Erkrankung über sechs Monate

Erste Erfolge mit CAR-T-Zelltherapien gegen Glioblastom

Lesetipps
Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert