Grüne wollen Honorar-Daten zur Psychotherapie
BERLIN (fst). Die Bundestagsfraktion der Grünen will in einer parlamentarischen Anfrage Auskunft von der Bundesregierung über die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen.
Dabei erinnern die Grünen an die Vorgaben des Bundessozialgerichts-Urteils von 2004: Danach soll es Psychotherapeuten im typischen Fall möglich sein, "zumindest den Durchschnittsüberschuss vergleichbarer Arztgruppen zu erreichen". Dabei zitieren die Grünen Aussagen der Bundespsychotherapeutenkammer, die Psychotherapie werde "nicht annähernd so vergütet wie die somatische Medizin".
Im Einzelnen wird nach den durchschnittlichen Jahresumsätzen der relevanten Fachgruppen und nach Angaben über den Praxisüberschuss vor Steuern gefragt. Stellung nehmen soll die Regierung zudem zur Befürchtung, im Zuge der Vergütungsreform könnten probatorische Leistungen unter ein Regelleistungsvolumen fallen.