Ärzte in Niedersachsen sollen säumige Eltern melden

HANNOVER (cben). Niedersachsen macht ernst bei verpflichtenden Vorsorgeuntersuchungen für Kinder. Gesundheitsministerin Mechthild Ross-Luttmann (CDU) hat jetzt einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt.

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Künftig werden Eltern zur Vorsorge der Kinder schriftlich eingeladen.

Künftig werden Eltern zur Vorsorge der Kinder schriftlich eingeladen.

© Foto: Klaro

Er sieht unter anderem vor, dass die Ärzte einer Zentralstelle im Land zu melden haben, ob die geladenen Eltern mit ihren Kindern zur Vorsorge gekommen sind oder nicht. Wer nicht erscheint, wird ein zweites Mal eingeladen und im Zweifelsfall vom Jugendamt besucht. Die Landesregierung rechnet mit 50 000 Erinnerungsbriefen jährlich und rund 16 000 Besuchen, um die Eltern zu Vorsorge bei ihren Kindern zu bewegen. Betroffen sind rund 320 000 Eltern in Niedersachsen. Damit folgt Niedersachsen dem Beschluss des Bundeskabinetts, der die Länder auffordert, entsprechende Einladungssysteme vor Ort zu entwerfen.

Erst kürzlich hat auch der Gemeinsame Bundesausschuss entschieden, zwischen dem 34. und 36. Lebensmonat eine zusätzliche Früherkennungsuntersuchung, die U7a, einzuführen. "Damit ist unsere niedersächsische Forderung endlich erhört worden", erklärte Ross-Luttmann.

Zwischen der U7 und U8 lagen bislang eineinhalb Jahre, in denen kein Arzt die Entwicklung des Kindes begutachte. "Nun können wir bis zum Grundschulalter sicherstellen, dass eine lückenlose ärztliche Überprüfung gewährleistet wird. Dies ist ein wichtiger Schritt für mehr Kinderschutz und Schutz vor Verwahrlosung", so Ross-Luttmann.

Die Ärztekammer Niedersachsen äußerte sich kritisch zur geplanten Meldepflicht der Ärzte. "Ärzte dürfen nicht zu Meldgängern der Politik werden", sagte Kammer-Sprecher Rolf Heyde der "Ärzte Zeitung". Im Sommer soll der Gesetzentwurf in die Verbandanhörung gehen. "Wir werden diese Gelegenheit nutzen, um unsere Position darzustellen", so der Kammer-Sprecher. Zum besseren Schutz von gefährdeten Kindern sollen in Niedersachsen zudem künftig Kinder- und Jugendhilfe sowie 80 Familiengerichte im Land Niedersachsen intensiver zusammenarbeiten. "Wir brauchen eine systematische interdisziplinäre Verständigung über die Kriterien von Kindeswohl-Gefährdung", so Ross-Luttmann.

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