Bundesregierung hält an nationalen Regeln zur Arbeitszeit fest

BERLIN/BRÜSSEL (spe). Ärzte in Kliniken sollen weiterhin im Schnitt nicht länger als 48 Stunden in der Woche arbeiten dürfen. Die Tarifpartner sollen sich jedoch auf Ausnahmen verständigen dürfen.

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Darauf einigten sich die Arbeits- und Sozialminister der Europäischen Union (EU) in der Nacht zum Dienstag bei einem Treffen in Luxemburg.

Gut drei Jahre hatten die Minister um eine gemeinsame Position zur Neufassung der EU-Arbeitszeitrichtlinie gerungen. Danach soll es beispielsweise möglich sein, die wöchentliche Höchstarbeitszeit auf 65 Stunden heraufzusetzen, wenn der ärztliche Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit gewertet wird. Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) sprach von einer "Weichenstellung für das soziale Europa". Auch Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) begrüßte die Einigung. Eine Notwendigkeit für wesentliche Änderungen des deutschen Arbeitszeitgesetzes bestehe durch die vorgeschlagene Neufassung der EU-Arbeitszeitrichtlinie indes nicht, so die beiden Minister. Denn das deutsche Recht schreibe bereits vor, Bereitschaftsdienstzeiten vollständig auf die Arbeitszeit anzurechnen.

Vertreter der Ärztegewerkschaft Marburger Bund und der Bundesärztekammer (BÄK) kritisierten den Beschluss der EU-Länder dennoch: "Im Zwiespalt zwischen Arbeitsschutz und Gewinnstreben haben sich die Arbeitsminister klar für die Wirtschaft und gegen die Arbeitnehmer entschieden", so der Vizepräsident der BÄK, Frank-Ulrich Montgomery.

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