Sind Eltern säumig, gibt es einen Mahnbrief

POTSDAM (ami). Das Land Brandenburg will die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche verbindlicher gestalten. Künftig lädt das Landesgesundheitsamt alle Kinder in Brandenburg schriftlich zu den so genannten U-Untersuchungen U6 bis U9 und zur J1 ein.

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Die dazu notwendigen Daten erhält das Amt von den Meldeämtern. Ärzte bestätigen die Teilnahme mit einem vorgefertigten Meldebogen. Bleibt die Bestätigung aus, verschickt das Landesgesundheitsamt Erinnerungsschreiben. Wird das Kind auch dann nicht beim Arzt vorgestellt, werden die Daten an den zuständigen Landkreis oder die kreisfreie Stadt weitergegeben. Dann liegt es in der Hand des jeweiligen Gesundheitsamts, weitere Maßnahmen zu ergreifen.

Um Entwicklungsstörungen, Vernachlässigungen oder Misshandlungen frühzeitig erkennen zu können, sollten möglichst alle Kinder an den Untersuchungen teilnehmen, warb Gesundheits- und Sozialministerin Dagmar Ziegler: "Durch das verbindliche Einladungswesen kommen wir diesem Ziel ein großes Stück näher." Kritik gab es von Seiten der Amtsärzte und der märkischen Krankenkassen. Sie äußern Bedenken, dass die Landkreise ihre Angebote von der Finanzlage abhängig machen müssen.

Die Neuregelung wurde mit der Änderung des Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetzes verabschiedet. Dort ist zugleich festgelegt, dass die regelmäßigen Reihenuntersuchungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes für Kinder in Kindertagesstätten zugunsten einer einzigen Untersuchung für alle Kinder im Alter von drei Jahren entfallen. Auch die Untersuchungen der Kinder in den sechsten Klassen fallen weg.

Insbesondere der Landesverband der Ersatzkassen zeigt sich besorgt, dass damit "gerade die Kinder, um die es vor allem geht, nicht mehr in bisherigem Umfang erreicht werden und das Einladungswesen die weggefallenen Reihenuntersuchungen nicht kompensieren kann".

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