Selbsthilfe pocht auf mehr Mitbestimmung
BERLIN (fst). Die BAG Selbsthilfe (Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe für Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen) fordert für sich ein Stimmrecht bei Verfahrensfragen im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA).
Die Patientenvertretung werde in der Öffentlichkeit als Teil des GBA wahrgenommen, begründet Dr. Martin Danner von der BAG Selbsthilfe die Forderung. Wenn man für Entscheidungen des GBA zur Rechenschaft gezogen werde, müssten Patientenvertreter auch ein Antrags- und Mitbestimmungsrecht in Verfahrensfragen haben. Ein Stimmrecht in konkreten Sachfragen dagegen fordert die BAG Selbsthilfe nicht.