Öffnung der Kliniken für vier neue Indikationen

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BERLIN (fst). In zugelassenen Krankenhäusern können künftig Patienten mit vier schweren Erkrankungen ambulant zu Lasten der GKV behandelt werden. Die Ergänzungen der Richtlinie nach Paragraf 116 b SGB V sind gestern in Kraft getreten.

Das Bundesgesundheitsministerium hatte die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses von Mitte Juni nicht beanstandet. Möglich ist die ambulante Behandlung nun für Patienten mit schwerer chronischer Herzinsuffizienz, mit Augentumoren, mit besonders schwerer Verlaufsform von Rheuma und mit HIV.

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