Richter halten Pflege-Zuschlag bei Kinderlosen für rechtens

KASSEL (mwo). Der höhere Beitrag Kinderloser zur Pflegeversicherung ist insgesamt rechtmäßig.

Veröffentlicht:

Nach einem inzwischen schriftlich veröffentlichten Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel müssen auch Erwachsene, die aus medizinischen Gründen keine Kinder bekommen können, den höheren Beitrag bezahlen. Seit Anfang 2005 bezahlen Kinderlose über 23 Jahren einen Beitrag von 1,97 Prozent ihres Einkommens zur Pflegeversicherung, gegenüber 1,7 Prozent bei Eltern. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach der frühere Einheitsbeitrag Eltern verfassungswidrig benachteiligt hatte.

Mit seiner Klage machte ein Mann aus Rheinland-Pfalz geltend, seine Frau könne aus medizinischen Gründen keine Kinder bekommen. Dies müsse einer Elternschaft gleichgestellt werden. Ohnehin werde der Zuschlag von 0,25 Prozentpunkten für Kinderlose den Anforderungen der Verfassung nicht gerecht, weil er den Eltern keine Entlastung gebracht habe.

Doch das Bundesverfassungsgericht habe nur eine relative Besserstellung der Eltern verlangt, stellte nun das BSG klar. Zulässig frage das Gesetz auch nicht nach den Gründen der Kinderlosigkeit. So müssten auch Homosexuelle den Zuschlag bezahlen oder Erwachsene, die Kinder möchten, hierfür aber keinen geeigneten Partner finden.

Urteil des Bundessozialgerichts, Az: B 12 KR 38/06 R

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Wo lang im Gesundheitswesen? Der SVR Gesundheit und Pflege empfiehlt mehr Richtungspfeile für alle Akteure.

© StefanieBaum / stock.adobe.com

Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege

Gesundheitsweise empfehlen Primärversorgung für alle – und Quotierung der Weiterbildung

„Wenn die Politik Wissenschaftlern sagen würde, wir wollen dieses oder jenes Ergebnis, ist das Propaganda.“ Klaus Überla – hier im Treppenhaus seines Instituts – über Einmischungen aus der Politik.

© Patty Varasano für die Ärzte Zeitung

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer

Dr. Iris Dötsch Fachärztin für Innere Medizin, Diabetologin und Ernährungsmedizinerin hat die Hauptstadtdiabetologinnen, eines neues Netzwerk für Frauen in der Diabetologie, gegründet.

© snyGGG / stock.adobe.com

Hauptstadtdiabetologinnen

Ein Netzwerk für Diabetologinnen