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Die Zukunft der Integrationsverträge

Angela MisslbeckVon Angela Misslbeck Veröffentlicht:

Die Anschubfinanzierung für Integrierte Versorgung (IV) ist Ende 2008 tot. Deshalb stirbt aber nicht die IV selbst. Vielmehr scheint sich derzeit die Spreu vom Weizen zu trennen. Laut Gesetz sollen IV-Verträge bevölkerungsbezogen und flächendeckend gestaltet sein.

Davon waren viele IV-Verträge der Vergangenheit weit entfernt. Viele exotische Angebote kamen nur einer sehr kleinen Gruppe von Versicherten mit enger Indikation zugute. IV hieß plötzlich nicht nur integrierte, sondern auch innovative oder individuelle Versorgung.

Nun erhält der Begriff seine eigentliche Bedeutung zurück. Gefragt ist jetzt echtes Versorgungsmanagement, das möglichst alle Akteure einer Region einbindet. Bisher sind bundesweit nur wenige solcher Modelle entstanden. Alle aber stehen nun als leuchtende Beispiele da.

In Südbrandenburg haben Niedergelassene selbst die Initiative dazu ergriffen. Das kostete zwar viel Zeit und Engagement, ermöglichte ihnen aber eigene Behandlungspfade festzulegen. Langfristig gehen die Beteiligten davon aus, dass sie durch eine effiziente Versorgung Kosten senken. Die mitwirkenden Kassen halten an diesem Modell fest. Und aus Kassenkreisen hört man, dass solche Programme nun unter dem Druck des Gesundheitsfonds hoch im Kurs stehen.

Lesen Sie dazu auch: Südbrandenburg erprobt IV-Vertrag der neuen Art

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