Bis 75 Quadratmeter - dann ist Rauchen erlaubt
STUTTGART (mm). Nach dem neuen Landesnichtraucherschutzgesetz in Baden-Württemberg soll in Gaststätten mit nur einem Raum und weniger als 75 Quadratmeter Gastfläche das Rauchen künftig erlaubt werden. Das Landeskabinett hat dieser Änderung des Gesetzes zugestimmt.
Die Gaststätte müsse am Eingang deutlich als Rauchergaststätte gekennzeichnet sein und es dürften keine oder nur kalte Speisen einfacher Art zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden, teilte das Sozialministerium mit. Bei Nichtbeachtung des Gesetzes droht Wirten eine Geldbuße bis zu 2500 Euro.