Internisten-Chef Wesiack rät: "Widersprechen Sie!"

WIESBADEN (vdb). Der Präsident des Berufsverbandes Deutscher Internisten (BDI) empfiehlt allen Kollegen, gegen den Bescheid über das individuelle Regelleistungsvolumen fristgerecht Widerspruch einzulegen.

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Dr. Wolfgang Wesiack.

Dr. Wolfgang Wesiack.

© Foto: BDI

Die Berechnungen seien zum Teil so unterschiedlich, dass hier die Kassenärztlichen Vereinigungen die Rechenwege genau erläutern sollten, sagte Dr. Wolfgang Wesiack der "Ärzte Zeitung". Der Hauptvorwurf richte sich allerdings weniger gegen die KVen als gegen den Gesetzgeber. Eine Vereinheitlichung auf der Grundlage unterschiedlich historisch gewachsener Honorarverteilungsmaßstäbe anzustreben, sei schier unmöglich und führe zwangsläufig zu Verwerfungen, so Wesiack.

Darüber hinaus gebe es jetzt schon unterschiedliche Schiedssprüche dazu, was zum Regelleistungsvolumen gehört und was extrabudgetär vergütet wird. Fakt sei aber auch, dass Verluste, die aufgrund der Berechnungen zum Regelleistungsvolumen entstanden sind, nur zum Teil durch Zusatzbudgets kompensiert werden könnten.

Für hausärztlich tätige Internisten führe die Neuordnung der Vergütung zum Beispiel in Bayern zu einem um 3,7 Prozent niedrigeren Regelleistungsvolumen. Vor allem aber werde es die fachärztlich tätigen Internisten ohne Schwerpunkt treffen, so der BDI-Chef. Hier weisen Berechnungen einen Verlust von knapp 20 Prozent aus. In einzelnen Facharztgruppen sehe es dramatisch aus. Wesiack: "Kardiologen werden etwa 30 Prozent ihres Honorars verlieren." Aus diesem Grund fordere der BDI eine Offenlegung der Berechnungen.

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