Aussetzung der Reform? Aufsicht droht Folgen an

KÖLN (iss). Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) hat Gespräche mit den Krankenkassen über die Honorarverteilung im ersten Quartal 2009 aufgenommen.

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Hintergrund ist der Beschluss der KVWL-Vertreterversammlung, in Westfalen-Lippe das neue Honorarsystem für das laufende Quartal auszusetzen und die alte Systematik beizubehalten.

Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium als Aufsicht hat den KVWL-Vorstand inzwischen darüber informiert, dass es von ihm ein rechtskonformes Verhalten erwartet - mit der Aussetzung der Regelleistungsvolumina würde die KV Westfalen-Lippe gegen geltende Gesetze verstoßen. Sollte der Vorstand den Beschluss trotzdem umsetzen, kündigt das Ministerium aufsichtsrechtliche Maßnahmen an.

"Der Vorstand sieht sich dennoch in der Pflicht, im ersten Quartal eine möglichst sichere und faire Honorarverteilung zu gewährleisten", sagt KVWL-Sprecher Andreas Daniel. Genau das hätten die Delegierten mit ihrem Beschluss schließlich erreichen wollen. In Gesprächen mit den Krankenkassen versuche die KV jetzt, dafür einen gangbaren Weg zu finden.

Ein weiteres Problem: Die KVWL hat für das erste Quartal 2009 rechtsfähige Bescheide über die Regelleistungsvolumina (RLV) an die Niedergelassenen geschickt. Viele Ärzte, die durch eine Neuregelung für die Honorarverteilung schlechter gestellt würden als mit den RLV, hätten bereits angekündigt, dass sie dann klagen würden, schreibt der KVWL-Vorstand in einem Brief an die Mitglieder.

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