Kommentar
Der KV bleibt nur der Katzentisch
Die KV Niedersachsen hat vor dem Sozialgericht Hannover im Streit um die ambulante Versorgung durch eine Klinik nach Paragraf 116b SGB V den Kürzeren gezogen. Die KV hatte vergeblich gegen die Genehmigung des Landes Niedersachsen auf ambulante Versorgung durch das Klinikum geklagt und auf die aufschiebende Wirkung der Klage gehofft.
Dass KV-Chef Eberhard Gramsch nun indirekt die Kollegen auffordert, selber Klage zu erheben, um die fast 400 Einzelanträge der Kliniken zu stoppen, zeigt Zweierlei. Erstens die Ohnmacht der KV. Sie darf zwar kommentieren, aber nicht mitreden. Nur die "an der Krankenhausplanung unmittelbar Beteiligten" dürfen mitentscheiden. Zweitens die Hoffnung der KV, einige Kollegen mögen die Ochsentour auf sich nehmen und klagen.
Das Ganze verdeckt einen Webfehler des Paragrafen 116b: Er befördert den Wettbewerb und vernachlässigt den Bedarf, weil er nur vorschreibt, die vertragsärztliche Versorgungssituation zu berücksichtigen. Wolkiger kann man es kaum formulieren. Das Gericht schuf nun traurige Klarheit und beschied, dass bei Genehmigungen "eine Bedarfsprüfung nicht erfolgt". Wer bei diesem Wettbewerb gewinnt, ist noch unklar. Auch, ob es die Patienten sind.