Mangel an Psychiatern mit fatalen Folgen?

In Hessen werden Anträge nach dem Opferentschädigungsgesetz angeblich nur sehr schleppend bearbeitet, weil den Versorgungsämtern qualifizierte Psychiater fehlen.

Von Katja Schmidt Veröffentlicht:

KASSEL. "Für die Opfer ist es ein Kampf", sagt Doris Metz. Sie arbeitet in Hessen für die Organisation Weißer Ring und unterstützt Opfer von Straftaten, die eine staatliche Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) beantragen. Solche Anträge müssen die Versorgungsämter bearbeiten. Das könne in Hessen eineinhalb bis zwei Jahre dauern, sagt Metz: "Das ist für uns nicht nachvollziehbar." In anderen Bundesländern gehe es schneller. Oft seien die Antragsteller dringend auf das Geld angewiesen - etwa für Behandlungen oder Kuren. Auch Kranken- und andere Sozialkassen zögen sich zurück.

Eine hessische Regionalzeitung hatte unlängst berichtet, eine schon lang unbesetzte Psychiaterstelle sei ein Grund für besonders langwierige Antragsverfahren beim Versorgungsamt in Kassel. In einer ersten Bewerbungsrunde sei niemand für den Posten gefunden worden. Dass in Kassel die Stellen eines Nerven- und eines weiteren Arztes offen sind, bestätigt auch die Pressestelle des übergeordneten Regierungspräsidiums in Gießen. Man arbeite in Hessen mit mehreren externen Psychiatern zusammen und sei gut aufgestellt, heißt es dort aber. Allerdings kursieren auch Informationen, dass die Versorgungsämter Bedarf an Psychiatern haben.

Den Geschäftsführer des Marburger Bundes in Hessen, Udo Rein, würden mögliche Engpässe nicht wundern. Die Stellen beim Land seien "deutlich schlechter" bezahlt als die in vielen Kliniken, sagt er. Die konkurrierende Dienstleistungsgewerkschaft Verdi will das geringere Gehaltsniveau nicht bestätigen. Dort weiß man aber, dass Umstrukturierungen und der Abbau von insgesamt 10 000 Stellen beim Land Hessen die Lage der Versorgungsämter in den vergangenen Jahren nicht verbessert haben. Verdi-Fachbereichsleiter Thomas Schenk sagt: "Die Versorgungsverwaltung ist nicht gerade das Lieblingskind der Landesverwaltung."

Allerdings fallen die Bearbeitungszeiten für OEG-Anträge in Hessen nicht aus dem Bundesdurchschnitt. Der liege bei ein bis zwei Jahren, sagt Veit Schiemann von der Bundespressestelle des Weißen Rings. "Bayern ist stolz darauf, dass bei Ihnen die Verfahren im Schnitt nur noch acht Monate dauern", berichtet er. Auch das sei seiner Organisation aber zu lang - zumal nur elf Prozent der Betroffenen überhaupt Anträge stellten. Die Möglichkeiten des Opferentschädigungsgesetzes würden zu wenig bekannt gemacht.

Schiemann vermutet "fiskalische Gründe" dafür. Für mehr Anträge benötige man mehr Personal und müsse womöglich öfter tatsächlich Entschädigung zahlen: "Das ist ein Finanzaufwand, den man scheut - auf Kosten der Opfer von Kriminalität und Gewalt."

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