RLV: Die Punktlandung gelingt nur in Hessen

Ein Kernstück der Reform, die Regelleistungsvolumina, sind nur in Hessen entsprechend dem tatsächlichen Leistungsbedarf, auskömmlich zugeschnitten. Im Schnitt werden 14 Prozent der Leistungen abgestaffelt.

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:

"Jede dritte Leistung bekommen Ärzte nicht bezahlt" - diese Klage sollte mit der Vergütungsreform keine Berechtigung mehr haben. Und vor allem sollten Ärzte von der Ungewissheit erlöst werden, dass sie aufgrund des floatenden Punktwerts bei der Leistungsgerbringung nicht wissen, wie sie dafür vergütet werden.

Abhilfe sollten die Regelleistungsvolumina bringen. Mit ihnen werden, grob gesagt, die Grundleistungen einer Praxis erfasst. Fachgruppenspezifisch wird dafür eine bestimmte Leistungsmenge vorgegeben, die zu einem festen Punktwert von 3,5 Cent vergütet wird. Abgerechnete Punktzahlen, die das Regelleistungsvolumen überschreiten, werden mit einem abgestaffelten Punktwert vergütet. Die gegenwärtig der KBV vorliegenden Daten lassen bestenfalls eine Trendaussage zu, ob die Regelleistungsvolumina entsprechend dem tatsächlichen Leistungsbedarf näherungsweise zutreffend zugeschnitten sind. Immer noch fehlen dazu Daten aus wichtigen KV-Bezirken: Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen. Für Nordrhein fehlt die Differenzierung zwischen Haus- und Fachärzten.

Es fehlt eine weitergehende Differenzierung nach Facharztgruppen. Und offenbar gilt es keine Erkenntnisse darüber, wie sich innerhalb einer Fachgruppe das Ausmaß der Überschreitungen verteilt. Gerade für eine so heterogene Fachgruppe wie die der Hausärzte ist dies jedoch eine relevante Information. Möglich wäre, dass Hausärzte in städtischen Regionen mit ihrem RLV gut leben können, die Kollegen auf dem Land mit einem wesentlich breiteren Versorgungsspektrum jedoch in hohem Maße in die Abstaffelungszone geraten.

Nach den vorläufigen und noch unvollständigen Daten lässt sich sagen: Die Regelleistungsvolumina werden insgesamt um 13,7 Prozent überschritten. Das heißt, dass gut zehn Prozent der ärztlichen Leistungen zu abgestaffelten Punktwerten vergütet werden. Im Bundesdurchschnitt scheint dies Fachärzte etwas härter zu treffen als Hausärzte.

Völlig anders sieht es jedoch in den Regionen aus. Lediglich Hessen schafft die Punktlandung. In Baden-Württemberg und Westfalen-Lippewerden die Regelleistungsvolumina - von Haus- und Fachärzten gleichermaßen - um etwa ein Viertel überschritten. Extreme Unterschiede zeigen sich in Thüringen: Hausärzte kommen mit den RLV fast hin, Fachärzte überschreiten sie um 42 Prozent. In Berlin sind die RLV für Fachärzte einigermaßen auskömmlich, für die Hausärzte weniger. Im Saarland ist gerade das Gegenteil der Fall.

Fazit: Die extreme Heterogenität lässt eine Korrektur des RLV-Konzepts zur Quadratur des Kreises werden.

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