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Aufzahlung für GKV-Patienten?

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NEUSS (fst). Auf gesetzlich versicherte Schizophrenie-Patienten, die eine Therapie mit Paliperidon (Invega®) erhalten, können Aufzahlungen zukommen. Darauf hat das Unternehmen Janssen-Cilag hingewiesen. Hintergrund ist eine Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses vom Juni. Danach wurden die atypischen Neuroleptika Paliperidon und Risperidon in eine Festbetragsgruppe eingestuft (wir berichteten).

Der Festbetrag soll zum 1. November 2009 in Kraft treten. Janssen-Cilag kündigte an, den Preis für das Präparat Invega® nicht auf den Festbetrag senken zu wollen. Dies hätte eine Senkung von 85 Prozent im Vergleich zum Listenpreis bedeutet, so das Unternehmen. Für betroffene GKV-Patienten würde dies erhebliche Aufzahlungen bedeuten.

Sie müssten, wenn sie weiter das Präparat erhalten wollen, den Differenzbetrag zwischen Festbetrag und Listenpreis selbst zahlen. Für Schizophrenie-Patienten mit eingeschränkter Nieren- und/oder Leberfunktion falle damit de facto eine Therapieoption weg, so Janssen-Cilag.

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