Hessen will Rauchverbot wieder lockern

Veröffentlicht:

WIESBADEN (ine). Die CDU/ FDP-Koalition im hessischen Landtag will das Rauchverbot lockern. Ein Gesetzentwurf, den die beiden Fraktionen vergangene Woche vorgelegt haben, sieht vor, dass in Kneipen wieder geraucht werden kann, wenn diese nur Getränke und eine kleine Speisekarte anbieten. Vom Rauchverbot ausgenommen werden sollen auch Spielbanken, Festzelte und geschlossene Gesellschaften. Die neue Regelung soll am 1. März 2010 in Kraft treten.

Ein striktes Rauchverbot soll weiterhin im öffentlichem Raum gelten, also in Schulen, Behörden und Krankenhäusern. Für die SPD-Fraktion wird mit dieser Lockerung der Schutz von Beschäftigten in der Gastronomie vernachlässigt. Kellner und Bedienungen seien auch ohne Qualm schon belastet, so der SPD-Politiker Dr. Thomas Spies.

Gegen eine Ausbreitung des blauen Dunstes in Gastronomiebetrieben hatte sich Anfang des Jahres Ärztekammer-Chef Dr. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach gewandt: "Passivrauchen ist potenziell tödlich, und zwar unabhängig davon, ob der Qualm zu Hause, am Arbeitsplatz oder in einem Lokal eingeatmet wird."

Mehr zum Thema

Bürokratieabbau in der Praxis

Kinderärzte fordern Abschaffung der Kinderkrankschreibung

Interview

Diakonie-Präsident Schuch: Ohne Pflege zu Hause kollabiert das System

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Ambulantisierung

90 zusätzliche OPS-Codes für Hybrid-DRG vereinbart

Doppel-Interview

BVKJ-Spitze Hubmann und Radau: „Erst einmal die Kinder-AU abschaffen!“

Interview

Diakonie-Präsident Schuch: Ohne Pflege zu Hause kollabiert das System

Lesetipps
Der Patient wird auf eine C287Y-Mutation im HFE-Gen untersucht. Das Ergebnis, eine homozygote Mutation, bestätigt die Verdachtsdiagnose: Der Patient leidet an einer Hämochromatose.

© hh5800 / Getty Images / iStock

Häufige Erbkrankheit übersehen

Bei dieser „rheumatoiden Arthritis“ mussten DMARD versagen