Kommentar
Wie eine Reform als Rohrkrepierer endet
Es ist ein kleines Lehrstück, wie Reformgesetze in der GKV ins Leere laufen: Krankenhäuser sollen, schrieb das Arzneispargesetz von 2006 vor, bei der Entlassmedikation darauf achten, dass die Arzneimittel auch in der ambulanten Versorgung wirtschaftlich und zweckmäßig sind. Eine simple Vorschrift. Drei Jahre später zeigt ein Bericht der Bundesregierung: nichts ist passiert. Der Schwarze Peter liegt bei niedergelassenen Ärzten, die mit Patienten zeitaufwändig eine Umstellung der Medikation diskutieren müssen.
Der Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung des Paragrafen 115c SGB V lässt den Gesetzgeber wie einen Papierdrachen erscheinen: Wird die Vorgabe umgesetzt? Niemand kann Arztbriefe daraufhin auswerten, weil die Rechtsgrundlage fehlt. Halten sich Krankenhäuser an die Soll-Vorschrift? Geht nicht, weil Preislisten fehlen und Rabattkonditionen unbekannt sind. Und die Kassen? Erklären sich für nicht zuständig.
Der Regierungsbericht liest sich wie ein Dokument der Hilflosigkeit und sei den schwarz-gelben Großreformern, die sich ans erneute Umpflügen des Gesundheitswesens machen, zur Lektüre empfohlen. Die GKV ist eine Blackbox, in der Reformimpulse oft verhallen wie in einem schalltoten Raum.
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