MB-Vorsitzender lehnt Gesetz zum Patientenschutz ab

BERLIN (chb). Wenig Verständnis für ein neues Patientenschutzgesetz, wie es im Koalitionsvertrag angeregt wird, hat der Vorsitzende des Marburger Bundes Rudolf Henke. Es gebe keine Notwendigkeiten für weitere Regelungen, sagte Henke auf der 116. Hauptversammlung seines Verbandes in Berlin.

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So gebe es in Deutschland das Recht auf freie Wahl der Klinik und des Arztes, die persönliche und individuelle Aufklärung des Patienten sei geregelt, ebenso der Schutz des Patienten durch die ärztliche Schweigepflicht. "Wir brauchen kein neues Gesetz, sondern ein gut ausgestattetes Gesundheitssystem, das ist der beste Patientenschutz", sagte Henke.

Ebenso kein Verständnis hat der MB-Chef dafür, dass die Koalition die bestehende Ungleichbehandlung zeugnisverweigerungsberechtigter Berufe nur für Anwälte aufheben will. Für Ärzte und andere Berufsgeheimnisträger, etwa Journalisten, sehe der Koalitionsvertrag dagegen nur eine Überprüfung des Paragrafen 160a Abs.1 der Strafprozessordnung vor.

Nach einer Gesetzesänderung durch die rot-grüne Koalition gilt seit 2008 dieser absolute Vertrauensschutz nur noch für Strafverteidiger, Geistliche und Abgeordnete. Dieses vom Gesetzgeber geschaffene Zwei-Klassen-System bei Berufsgeheimnisträgern beeinträchtige das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patienten, sagte Henke.

Er kritisierte auch die große Zahl an Einzelfallüberprüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Diese hätten unzumutbare Ausmaße angenommen und bänden unglaublich viel Personal. Der Ertrag, der durch die Überprüfungen entstehe, rechtfertige den Aufwand in keiner Weise, so Henke.

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