Rechnungshof rügt Rentenversicherer
BERLIN/SAARBRÜCKEN (kud). Der Bundesrechnungshof hat die 46-Prozent-Beteiligung der Deutschen Rentenversicherung Saarland an der Saarland-Heilstätten GmbH (SHG) in Frage gestellt. In ihrem Jahresbericht weisen die Rechnungsprüfer darauf hin, dass SHG auch mehrere Akutkrankenhäuser und psychiatrische Einrichtungen betreibt. Zu den Aufgaben eines Rentenversicherungsträgers gehöre jedoch nur die Rehabilitation. Insofern verstoße die Beteiligung gegen die gesetzlichen Vorgaben. Der Bundesrechnungshof empfiehlt, die Deutsche Rentenversicherung Saarland solle ihre Anteile an der SHG verringern oder ganz aufgeben. Weitere Anteilseigner an der gemeinnützigen Gesellschaft sind der Regionalverband Saarbrücken, die Knappschaft-Bahn-See und der Landesverband der Arbeiterwohlfahrt. Unter dem Dach der SHG-Gruppe sind rund 2000 Betten und Tagesklinikplätze im Saarland und in Rheinland-Pfalz vereinigt.