Rechnungshof rügt Rentenversicherer

Veröffentlicht:

BERLIN/SAARBRÜCKEN (kud). Der Bundesrechnungshof hat die 46-Prozent-Beteiligung der Deutschen Rentenversicherung Saarland an der Saarland-Heilstätten GmbH (SHG) in Frage gestellt. In ihrem Jahresbericht weisen die Rechnungsprüfer darauf hin, dass SHG auch mehrere Akutkrankenhäuser und psychiatrische Einrichtungen betreibt. Zu den Aufgaben eines Rentenversicherungsträgers gehöre jedoch nur die Rehabilitation. Insofern verstoße die Beteiligung gegen die gesetzlichen Vorgaben. Der Bundesrechnungshof empfiehlt, die Deutsche Rentenversicherung Saarland solle ihre Anteile an der SHG verringern oder ganz aufgeben. Weitere Anteilseigner an der gemeinnützigen Gesellschaft sind der Regionalverband Saarbrücken, die Knappschaft-Bahn-See und der Landesverband der Arbeiterwohlfahrt. Unter dem Dach der SHG-Gruppe sind rund 2000 Betten und Tagesklinikplätze im Saarland und in Rheinland-Pfalz vereinigt.

Mehr zum Thema

Kommentar

Regresse: Schritt in die richtige Richtung

Bürokratieabbau in der Praxis

Kinderärzte fordern Abschaffung der Kinderkrankschreibung

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Ambulantisierung

90 zusätzliche OPS-Codes für Hybrid-DRG vereinbart

Doppel-Interview

BVKJ-Spitze Hubmann und Radau: „Erst einmal die Kinder-AU abschaffen!“

Lesetipps
Der Patient wird auf eine C287Y-Mutation im HFE-Gen untersucht. Das Ergebnis, eine homozygote Mutation, bestätigt die Verdachtsdiagnose: Der Patient leidet an einer Hämochromatose.

© hh5800 / Getty Images / iStock

Häufige Erbkrankheit übersehen

Bei dieser „rheumatoiden Arthritis“ mussten DMARD versagen