Sachsen stimmt Anträgen nach Paragraf 116b zu
DRESDEN (bee). Das sächsische Sozialministerium hat drei weiteren Anträgen von Kliniken auf ambulante Behandlungen von Patienten mit seltenen Krankheiten nach Paragraf 116b SGB V zugestimmt. Der zuständige Krankenhausplanungsausschuss stimmte den Anträgen der Kliniken zu. Ambulant behandeln werden dürfen Patienten im Städtischen Klinikum Görlitz gGmbH sowie im Universitätsklinikum Carl Gustav Carus bei der Indikation neuromuskulären Erkrankungen bei Erwachsenen. Das Uniklinikum wurde ebenso für die Behandlung von angeborenen Skelettsystemfehlbildungen bei Erwachsenen und Kindern zertifiziert. Für die Behandlung der pulmonalen Hypertonie hat das Lausitzer Seenland Klinikum den Zuschlag bekommen. Damit sind in Sachsen nun 61 Anträge von Kliniken zugestimmt worden, fünf wurden abgelehnt. Bei rund 40 steht eine Entscheidung noch aus.