MDK hält die Wochenfrist bei Begutachtung ein
BERLIN (mn). Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) kommt seiner Pflicht nach, sterbenskranke Menschen in Hospizen oder zu Hause binnen einer Woche zu begutachten, nachdem ein Antrag auf Versorgungsbedarf gestellt wurde. Dies hat die Bundesregierung dem Bundestag im Mai 2010 mitgeteilt. Im Pflege-Weiterentwicklungsgesetz hatte der Bundestag vor zwei Jahren die Regierung aufgefordert, entsprechende Zahlen vorzulegen.
Das Bundesgesundheitsministerium hatte im November 2009 den GKV-Spitzenverband aufgefordert, einen Bericht vorzulegen, ob die Begutachtungsfristen eingehalten werden. Demnach hat der MDK in über 90 Prozent der Verfahren die Frist von sieben Tagen gewahrt - einige MDK erreichten sogar 100 Prozent.
Der MDK hat im vergangenen Jahr den Versorgungsbedarf bei 9882 sterbenskranken Menschen in Hospizen geprüft sowie bei 1917 Patienten, die ambulant versorgt wurden. Bei todkranken Menschen, die ambulant palliativ versorgt wurden, hielt der MDK die Frist in 94 Prozent der Fälle ein. Bei denen in einem Hospiz lebenden Menschen waren es sogar 95 Prozent.
In Zukunft sollen bei der Begutachtungsstatistik auch die Dauer und die Gründe für eine Verzögerung erfasst werden, erklärt die Regierung. Aufgrund der guten Ergebnisse des MDK sieht sie aber keinen weiteren Handlungsbedarf.