Sachsens Kammer will keine Optometristen
DRESDEN (tt). Die Landesärztekammer will die Rechtsvorschrift des Freistaats kippen, die es Augenoptikern erlaubt, heilkundlich tätig zu werden, also sich zum "Optometristen" fortzubilden. "Die durch diese Fortbildung unter anderem vermittelten Leistungen der Prüfung des Augenhintergrundes stellen aus Sicht der Sächsischen Landesärztekammer heilkundliche Tätigkeiten dar und sind Augenoptikern nach dem Heilpraktikergesetz verwehrt", erklärte die Kammer die Forderung ihrer Delegierten.
Die Fortbildung erlaube es Optikern, ärztliche Tätigkeiten auszuüben, "ohne als Heilpraktiker bestallt zu sein oder im Besitz einer ärztlichen Berufserlaubnis oder Approbation zu sein", monierte der Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, Professor Jan Schulze. Das sei nicht nur ein Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz. "Zudem wird durch die Ausübung dieser Tätigkeiten die Gesundheit der Patienten mittelbar gefährdet, beispielsweise weil frühzeitiges Erkennen ernster Leiden verzögert wird." Augenoptiker würden sich strafbar machen, so Schulze.
Im Januar hatte das Sächsische Arbeitsministerium die von der Handwerkskammer Dresden erlassene Optometristen-Rechtsvorschrift genehmigt. Der fachpraktische Teil der Prüfung enthält unter anderem die Prüfung des Augenhintergrundes, die Inspektion des vorderen Augenabschnittes sowie Erste-Hilfe-Maßnahmen am Auge.