BVA-Präsident: Unwucht im Paragraf 73 b
BONN (fst). Der Präsident des Bundesversicherungsamtes, Dr. Maximilian Gassner, übt massive Kritik am geltenden Paragrafen 73 b SGB V, in dem die hausarztzentrierte Versorgung geregelt ist. Die 1123 Anträge auf Bestimmung einer Schiedsperson deuteten auf "strukturelle Probleme dieser Versorgungsart hin", schreibt Gassner im Jahresbericht 2009 des BVA.
"Die Privilegierung eines privatrechtlichen Verbandes ermöglicht unschwer ein kollusives (d.h. Dritte schädigendes, d. Red.) Zusammenwirken zwischen betroffenen Krankenkassen und ärztlichen Verbänden zu Lasten der Verteilungsgerechtigkeit des Gesundheitsfonds", heißt es im Bericht.