Kommentar
Konsens hilft der Konkurrenz
Als der Paragraf 116 b SGB V in Kraft trat, hagelte es Kritik der niedergelassenen Ärzte. Während in anderen Ländern gestritten wurde, versuchten KV und niedergelassene Ärzte in Schleswig-Holstein, mit den Kliniken zu einem Konsens zu kommen und gemeinsam Lösungen zu finden.
Das ist in manchen Orten im Ansatz auch gelungen. Inzwischen zeigt sich aber, dass viele Klinikmanager nur Lippenbekenntnisse abgesondert haben und immer stärker auf ambulante Leistungen setzen. Das mag kurzfristig aus betriebswirtschaftlicher Sicht verlockend erscheinen, vernachlässigt aber die zur Verfügung stehenden Alternativen der einweisenden Ärzte. Erstaunlich ist, dass selbst Klinikbetreiber in Städten die Fachärzte gegen sich aufbringen. In Kiel, Lübeck und im Hamburger Umland haben Einweiser und Patienten freie Auswahl.
Für welche Klinik sie sich entscheiden, sollten sie auch davon abhängig machen, wie ernst die Betreiber es mit der Zusammenarbeit meinen. Insbesondere Ärztenetze sollten ihr Potenzial nutzen und den Kliniken zu verstehen geben, wie sie sich Kooperation vorstellen. Geschieht dies nicht, werden diese ihre ambulanten Leistungen noch ausweiten.
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