AOK Bayern: Sinkender Fallwert ergibt sich aus Vertragsklausel

Bayerns Hausärzte sind empört: Die AOK will den Fallwert senken. Die Kasse sieht sich aber im Recht.

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Dicke Luft in Bayern: die dortigen Hausärzte sind über die Fallwertabsenkung empört, die AOK deutet auf eine Vertragsklausel.

Dicke Luft in Bayern: die dortigen Hausärzte sind über die Fallwertabsenkung empört, die AOK deutet auf eine Vertragsklausel.

© Otto Durst / fotolia.com

MÜNCHEN (sto). Bei der Absenkung des Fallwertes im bayerischen HzV-Vertrag von 84 Euro auf 76 Euro rückwirkend zum 1. Januar 2010 handelt es sich aus Sicht der AOK Bayern lediglich um die "vertragstechnische Umsetzung einer Vertragsklausel".

Mit dieser Feststellung hat der Sprecher der AOK Bayern, Michael Leonhart, auf die vom Vorsitzenden des Bayerischen Hausärzteverbandes (BHÄV) Dr. Wolfgang Hoppenthaller geäußerte Vermutung reagiert, die Aktion sei in offenkundiger Absprache mit dem Vorstand der KV Bayerns (KVB) und von "langer Hand" vorbereitet, um die Hausärzte wieder "in den Schoß der KV" zurückzutreiben. Die im HzV-Vertrag in Paragraf 24 vereinbarte "Meistbegünstigungsklausel" sei unterschrieben und allen Beteiligten bekannt, betonte Leon-hart. "Das ist kein Geheimnis".

Ziel dieser Klausel sei es, für die AOK Nachteile im Wettbewerb zu vermeiden, wenn zwischen anderen Kassen und dem BHÄV günstigere Vereinbarungen gelten. Die finanziellen Folgen eines höheren Fallwertes seien für die AOK gravierend. Genaue Zahlen konnte Leonhart jedoch nicht nennen. Für einige andere in Bayern geschiedste Hausarztverträge gilt eine Fallwertobergrenze von 76 Euro.

Zum Vorwurf Hoppenthallers, der Vorstandsvorsitzende der AOK Bayern, Dr. Helmut Platzer, habe den Hausärzten "nie das Gefühl vermittelt diese Partnerschaft leben zu wollen", sagte Leonhart, keine andere Kasse in Bayern habe die Hausarztverträge so gefördert wie die AOK. Seit 2005 gebe es funktionierende Hausarztverträge. Die AOK sei Marktführer und setze auf die Hausärzte. "Wenn wir davon nicht überzeugt wären, würden wir es nicht machen", erklärte der AOK-Sprecher.

Paragraf 24 "Meistbegünstigungsklausel:
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