Handwerke im Gesundheitswesen fürchten Kartellrecht
BERLIN (fst). Wirtschaftsverbände wehren sich gegen eine undifferenzierte Übertragung des Kartell- und Wettbewerbsrechts auf die GKV.
Eine entsprechende Regelung sieht das Arzneimittel-Neuordnungs-Gesetz (AMNOG) vor, zu dem kommende Woche im Gesundheitsausschuss des Bundestags Verbände angehört werden. Für die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) ist das Wettbewerbs- und Kartellrecht in der GKV Voraussetzung für mehr Wettbewerb.
Allerdings sollten im Heil- und Hilfsmittelmarkt mit vielen Anbietern auch künftig Kooperationen und Arbeitsgemeinschaften möglich sein, damit diese Leistungsanbieter "nicht dem Preisdiktat großer Nachfrager unterliegen", warnt der BDA.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks formuliert dies mit Blick auf Augenoptiker, Hörgeräteakustiker, Orthopädie-(Schuh-)Techniker und Zahntechniker dramatischer. Mit der Neuregelung würden "bewährte Leistungsstrukturen der Gesundheitshandwerke zerschlagen".
Die Betriebe - 75 Prozent von ihnen mit weniger als fünf Mitarbeitern - seien auf verbandsvertragliche Strukturen angewiesen, "da sie schon organisatorisch nicht in der Lage sind, mit über 160 Krankenkassen Verträge zu schließen". Im GKV-Spitzenverband streiten große und kleine Kassen, ob sie die geplante Regelung begrüßen oder ablehnen sollen.