Aus für den GOÄ-Multiplikator?

BERLIN (sun/HL). Weitreichende Änderungen an der GOÄ will die PKV mit einem von ihr entwickelten Reformkonzept erreichen. Der Multiplikator soll seine Bedeutung verlieren, ein Teil der Leistungen soll pauschaliert werden, die Honorierung von Krankenhausärzten soll auf die spezifisch ärztliche begrenzt werden.

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Steigerungssätze auf der Arztrechnung adé? In einem Konzept werden weitgehende Pauschalierungen der GOÄ-Leistungen vorgeschlagen.

Steigerungssätze auf der Arztrechnung adé? In einem Konzept werden weitgehende Pauschalierungen der GOÄ-Leistungen vorgeschlagen.

© suedraumfoto / imago

Das geht aus einem neunseitigen "Konzept der PKV für eine neue GOÄ" hervor, das der "Ärzte Zeitung" vorliegt. Als Reformgrundsätze werden darin formuliert, dass die GOÄ eine umfassende Referenzgebührenordnung für ärztliche Leistungen darstellt, die Leistungen betriebswirtschaftlich kalkuliert sind, die Privatmedizin erhalten und die individuelle Zuwendung zum Patienten gefördert und die GOÄ künftig systematisch modernisiert wird.

Dazu hat die PKV drei Leistungstypen entwickelt:

• Zeitleistungen: Das sind vor allem Gesprächs- und Untersuchungsleistungen. Dabei soll der Zeitaufwand im Einzelfall direkt in Rechnung gestellt werden. Die Anwendung eines Steigerungssatzes soll dann nicht mehr notwendig sein.

• Spezifische diagnostische Einzelleistungen, die sich in einen technischen und einen ärztlichen Anteil aufgliedern. Wenn überhaupt, dann soll ein Steigerungsfaktor nur für den ärztlichen Leistungsanteil angesetzt werden können.

• Leistungskomplexe: Es sollen definierte Leistungskomplexe, beispielsweise für die bei einer Operation typischen Arbeitsschritte entwickelt werden. Dabei soll es auch Ausschlussregelungen geben.

Besonders weitreichend sollen Einschnitte bei liquidationsberechtigten Krankenhausärzten sein. Die Technik sieht die PKV als von den DRGs abgegolten an. Somit bliebe nur die für den Privatpatienten konkret abzurufende ärztliche Leistung honorierungsfähig. Unter Experten gilt die GOÄ seit Jahren als reformbedürftig.

Lesen Sie dazu auch: GOÄ-Reform: Tot schon vor ihrer Geburt?

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