"Nachhut-Gefechte" zu ambulanten Kodierrichtlinen

Die neuen ambulanten Kodierrichtlinien würden sich als "Bürokratiemonster" entpuppen, so Kritiker. Die KBV verspricht, nachbessern zu wollen - sofern dies nötig sei.

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BERLIN (sun/hom). Die neuen ambulanten Kodierrichtlinien (AKR) haben auch auf der Vertreterversammlung der KBV für Unmut einiger Mitglieder gesorgt. Die AKR sollen nach einer Übergangszeit von sechs Monaten verbindlich zum 1. Juli 2011 eingeführt werden (wir berichteten).

Mitglieder der Vertreterversammlung nannten die AKR ein "Bürokratiemonster". Einige forderten vehement, die AKR auszusetzen. Ein entsprechender Antrag der KV Hessen wurde jedoch mehrheitlich abgelehnt. Der Vorsitzende der Vertreterversammlung Dr. Andreas Hellmann bezeichnete den Meinungsaustausch über die AKR als "Nachhut-Gefechte" einer bereits lange Jahre andauernden Diskussion. Letztlich seien die Wortgefechte nicht "ganz unbeeinflusst durch die KV-Wahlen" gewesen, so Hellmann.

Letztlich stimmte die Versammlung für einen Antrag der KVen Sachsen-Anhalt und Thüringen, der die KBV auffordert, "im nächsten Halbjahr" die AKR an die "Bedürfnisse der Praxis, insbesondere im hausärztlichen Bereich" anzupassen. Gerade in Hausarztpraxen waren zuletzt Probleme bei der Umsetzung der Richtlinien aufgetreten. Eine Arbeitsgruppe des Zentralinstituts der KBV soll vor der "Scharfschaltung" der AKR nun eine für Hausarztpraxen gesonderte Lösung erarbeiten. Dem Antrag zufolge müssen die Übergangsphasen für alle Arztgruppen jedoch gleich sein. Köhler wertete den Antrag als Handlungsauftrag an die KBV, erneut Verhandlungen mit dem GKV-Verband aufzunehmen.

Die Wellen um die Einführung der AKR würden sicher noch "eine Weile ganz schön hoch schlagen", betonte Köhler. "Eine Verschiebung bringt aber gar nichts, sie verlängert nur die Phase der Aufregung und bindet Kräfte, die dringend woanders gebraucht werden." Die AKR würden definitiv kommen.

Als nächstes großes Ziel bezeichnete Köhler ein vereinfachtes und transparenteres Honorarsystem für die niedergelassenen Ärzte. Bundesweit solle jeder Vertragsarzt bei gleicher Qualität die gleiche leistungsbezogene Vergütung erhalten. "Das ist ein ehrgeiziges Ziel - und es impliziert Umverteilungen", gestand Köhler. Wie die Umverteilungen fair organisiert werden könnten, müsse in einer Konvergenzphase eruiert werden. Das entsprechende Konzept der KBV sei bereits weit gediehen, betonte Köhler. Der Bewertungsausschuss aus Kassen und Ärzten muss bis 30. April 2011 ein gemeinsames Konvergenz-Konzept vorlegen, das die Basis für eine neue vertragsärztliche Vergütungsordnung ab 2012 bilden soll.

Lesen Sie dazu auch: KBV will bei Kodierrichtlinien nachbessern Köhler: "Wir wollen organisieren statt regulieren"

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