Anreize schaffen - obwohl es einfach klingt, fällt es schwer, die Werbung um den Medizinernachwuchs effektiv zu gestalten.

Die bisherigen Programme von KVen, Landesregierungen und Krankenkassen verfahren nach dem Motto: Ist der Arzt einmal in der Region, dann stehen auch die Chancen gut, dass er seinen Arbeitsplatz nicht gleich wieder verlässt.

Besondere Nachwuchssorgen haben die ostdeutschen Bundesländer. Dort gibt es die meisten Stipendienprogramme.

  • In Thüringen werden junge Mediziner, die ihre Weiterbildung absolvieren, mit monatlich 250 Euro gefördert. Im Gegenzug verpflichten sie sich zur vertragsärztlichen Tätigkeit oder Niederlassung in einer unterversorgten Region für mindestens vier Jahre. Bisher wurden neun Stipendien vergeben, weitere fünf sind in Planung. Kleiner Schönheitsfehler: Ausgerechnet das erste Stipendium ging an eine junge Medizinerin, die ohnehin die Praxis ihrer Mutter übernommen hätte.
  • Sachsen spendiert Studenten, die sich zu einer späteren Tätigkeit in unterversorgten Landkreisen verpflichten, ein monatliches Stipendium von bis zu 600 Euro. Um die Zuwendung können sich alle Studenten der Humanmedizin in Deutschland bewerben. Wer nach dem Studium nicht mindestens vier Jahre in einem unterversorgten Gebiet arbeitet, muss das Stipendium zurückzahlen.
  • Sachsen-Anhalt vergibt deutschlandweit Stipendien zwischen 300 und 700 Euro pro Monat für das Versprechen, nach der Weiterbildung für zwei Jahre im Land zu arbeiten.
  • In Mecklenburg-Vorpommern unterstützt die KV den Lehrstuhl für Allgemeinmedizin an der Uni Rostock.
  • Nur vier Landesärztekammern in Deutschland haben Koordinierungsstellen für eine bessere Vernetzung in der Weiterbildung eingerichtet. Dazu gehören Sachsen und Bayern. Die Koordinierung der Weiterbildung wird beispielsweise in Heidelberg in Zusammenarbeit mit der Universität und Ärztenetzen organisiert. (bee)

Unterversorgung liegt in einem Landkreis vor, wenn in einer Arztgruppe der Versorgungsgrad von 50 Prozent unterschritten wird. Bei Hausärzten wird bereits bei unter 75 Prozent von Unterversorgung gesprochen. Ein Gebiet hat zu viele Ärzte, wenn der Versorgungsgrad bei über 110 Prozent liegt.

Die Definition beruht auf Richtlinien des Bundesausschusses. Während die KBV die Bereiche, die bei 100 Prozent liegen, zum Problembezirk erklärt, sehen Kassen Handlungsbedarf erst, wenn 75 Prozent unterschritten sind.

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