Bessere Vergütung für Betreuung im Heim

Und sie funktioniert doch noch: Nach teils zähen Verhandlungen einigt sich die Selbstverwaltung aus Ärzten und Kassen im Bewertungsausschuss auf eine bessere Vergütung von Haus- und Heimbesuchen.

Thomas HommelVon Thomas Hommel Veröffentlicht:
Zu Besuch im Pflegeheim: Ärzte bekommen dies ab dem 1. April 2011 deutlich besser vergütet.

Zu Besuch im Pflegeheim: Ärzte bekommen dies ab dem 1. April 2011 deutlich besser vergütet.

© klaro

BERLIN. Teilnehmer der Verhandlungen sprachen im Anschluss von recht "langwierigen und schwierigen" Gesprächen im Bewertungsausschuss aus Krankenkassen und Ärzten.

Am Ende aber habe sich der Aufwand gelohnt - für Ärzte wie Patienten, hieß es am Dienstagabend in Berlin. "Wir sind zufrieden mit den Ergebnissen dieses Bewertungsausschusses", lobte etwa der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Köhler.

Konkret einigten sich die Vertreter von KBV und GKV-Spitzenverband auf folgende Punkte:

• Sowohl Haus- wie auch Heimbesuche von Ärzten werden ab dem 1. April deutlich besser vergütet, als dies bislang der Fall ist.

Zudem erfolgt die Vergütung künftig außerhalb der Regelleistungsvolumen (RLV) beziehungsweise der qualitätsgebundenen Zusatzvolumen (QZV). Das heißt: Jeder Besuch wird künftig zum Preis des Euro-EBM honoriert.

In Euro und Cent bedeutet dies: Die Vergütung für den "Besuch eines Kranken" - das entspricht Gebührenordnungsposition 01410 - steigt von 15,42 Euro auf 21,03 Euro.

Die Vergütung für den "Besuch eines weiteren Kranken" zu Hause oder im Pflegeheim wird um knapp drei Euro auf 10,51 Euro angehoben.

Bereits auf Landesebene geschlossene Verträge zur Vergütung von Haus- und Heimbesuchen von Ärzten bleiben von der im Bewertungsausschuss getroffenen bundesweiten Regelung unberührt.

• Die 17 Kassenärztlichen Vereinigungen können mit den Krankenkassen ab sofort einen Ausgleich vereinbaren, wenn bei bestimmten Arztgruppen überdurchschnittlich hohe Honorarverluste festgestellt werden.

Damit reagiert der Bewertungsausschuss auf den wachsenden Unmut einzelner Facharztgruppen, die sich durch die letzte Honorarreform benachteiligt fühlen.

Vor diesem Hintergrund soll laut Beschluss nunmehr unverzüglich geprüft werden, ob unter anderem bei Orthopäden, Augen- sowie Hals-Nasen-Ohren-Ärzten, Pädaudiologen und schmerztherapeutisch tätigen Vertragsärzten "überproportionale Honorarverluste" vorliegen. Ist dies der Fall, sollen die genannten Arztgruppen einen Ausgleich für ihre Einbußen erhalten.

Die Mittel dafür sollen aus dem Topf des für das Jahr 2011 beschlossenen Honorarzuwachs für die etwa 140.000 Vertragsärzte in Deutschland gespeist werden.

Diese Entscheidung im Bewertungsausschuss, so KBV-Vorstand Köhler, bedeute "eine Besserstellung der in der Grundversorgung tätigen Fachärzte, ohne dass andere Arztgruppen verlieren".

• Eine Einigung erzielte der Bewertungsausschuss auch im Hinblick auf die Versorgung in unterversorgten - in der Regel ländlich geprägten - Regionen.

Um die vertragsärztliche Versorgung in solchen Gebieten zu fördern, soll die Regelung zur Fallzahlabstaffelung für die von Unterversorgung betroffenen Arztgruppen ab dem 1. April 2011 ausgesetzt werden.

Sollte auch diese Ausnahmeregelung nicht ausreichen, um eine gute medizinische Versorgung vor Ort aufrechtzuerhalten, können laut Beschluss des Bewertungsausschusses die von der Unterversorgung betroffenen Arztgruppen "auch gänzlich" von der Abstaffelung der Vergütung der das RLV überschreitenden Leistungen befreit werden.

Lesen Sie dazu auch: Ab 1. April mehr Geld für Haus- und Heimbesuche

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Ein angemessenes Honorar

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