Ärzte wollen das Heft in der Hand behalten

Wie hältst Du‘s mit der Substitution ärztlicher Leistungen? Kommende Woche will der Gemeinsame Bundesausschuss die Gretchenfrage beantworten. Noch liegen die Lager aber weit auseinander.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
GBA-Vorsitzender Hess: "Die Zeichen stehen nicht so schlecht, dass man zueinander kommt."

GBA-Vorsitzender Hess: "Die Zeichen stehen nicht so schlecht, dass man zueinander kommt."

© dpa

BERLIN. Nächste Woche entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) darüber, welche ärztlichen Tätigkeiten in Modellversuchen auf das Pflegepersonal von Krankenhäusern übertragen werden sollen, um einem Ärztemangel entgegenzuwirken.

Die Positionen der Ärzte und der gesetzlichen Krankenkassen liegen im Vorfeld der Entscheidung auseinander.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) plädieren dafür, Kranken- und Altenpfleger sowie Medizinische Fachangestellte (MFA) ärztliche Tätigkeiten im Krankenhaus selbstständig vornehmen zu lassen.

Die sollen weisungsgebunden bleiben. Das ergebe sich schon aus den Anstellungsverhältnissen der Krankenhausmitarbeiter, heißt es bei der DKG.

Eine Art Arztvorbehalt bleibt in den Vorschlägen der beiden Organisationen auch dadurch erhalten, dass die Befugnisse der Pflegekräfte durch entgegenstehende Entscheidungen von Ärzten begrenzt würden.

Dies unterscheidet sich kaum vom Status quo. Auch heute setzen Pflegekräfte Spritzen, versorgen Wunden, legen Magensonden an und beraten und betreuen Angehörige.

Ändern würde sich mit den Modellversuchen möglicherweise der bürokratische Aufwand, den die Krankenhausverwaltungen heute für jede einzelne Delegation betreiben müssen.

Die Bundesärztekammer (BÄK) hat bereits 2008 eine Liste delegierbarer Tätigkeiten erstellt. Die stellt klar: Die Anamnese und die Aufklärung des Patienten bleiben beim Arzt. Übertragen werden dürfen demnach vor allem technische Untersuchungen, Blutentnahmen und Injektionen, die Wundversorgung, standardisierte Testverfahren und sogar Hausbesuche. Entscheidend für die Delegation von Aufgaben ist für die BÄK, dass sich der Arzt stets in Rufweite aufhält.

DKG-Chef Baum: "Substitution im Krankenhaus bleibt immer weisungsgebunden."

DKG-Chef Baum: "Substitution im Krankenhaus bleibt immer weisungsgebunden."

© DKG

Mit einem anderen Modell gehen die gesetzlichen Krankenkassen in die Diskussion am Donnerstag nächster Woche im GBA. Sie schlagen zwei Listen von Tätigkeiten vor. Die eine enthält ebenfalls delegierbare Tätigkeiten, wie sie heute schon von Pflegefachkräften wahrgenommen werden.

Die zweite Liste hat es jedoch in sich. Damit soll in Modellversuchen tatsächlich ärztliche Leistung substituiert werden. Eine neue Klasse von Leistungserbringern beträte die Bühne.

Vier Diagnosen schlägt der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen vor. Diabetes, Bluthochdruck, chronische Wunden und Demenz. Bei Diabetikern könnte die Pflegekraft den Patienten selbstständig zum Augenarzt oder zum Podologen überweisen, den Zucker einstellen und die ambulante Versorgung wahrnehmen.

Auch die Versorgung chronischer Wunden könnte nach Ansicht des Verbandes von einer speziell dafür ausgebildeten Hilfskraft ausgeübt werden. Die würde von sich aus entscheiden, wann sie die Wunde reinigt und welche Salben und Verbände sie verordnet. In der Versorgungsrealität ist dies längst der Fall.

Eine echte Substitution ärztlicher Leistungen wollen KBV und DKG auf jeden Fall verhindern. In der vergangenen Sitzung war GBA-Chef Dr. Rainer Hess dennoch zuversichtlich, dass die bislang zerstrittenen Parteien zueinander finden.

Lesen Sie dazu auch: Mehr Verantwortung für die MFA? - Der GBA zögert

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