KV fordert Transparenz bei Kliniköffnung

Fachärzte in Nordrhein sollen bei Anträgen nach Paragraf 116b zeitnah Stellung nehmen können.

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DÜSSELDORF (iss). In Nordrhein soll die KV Nordrhein (KVNo) künftig für mehr Transparenz sorgen, wenn es um die Zulassung von Kliniken zur ambulanten Behandlung nach Paragraf 116b geht. Das hat die KVNo-Vertreterversammlung mit einem einstimmig verabschiedeten Antrag beschlossen. Er setzt auf eine engere Abstimmung von KV und Ärztekammer in diesen Fragen.

Die Delegierten haben den KVNo-Vorstand aufgefordert, bei Anträgen von Kliniken nach Paragraf 116b ein neues Procedere zu verfolgen. Es sieht vor, dass die KVNo die Kreisstellen-Vorstände in den betroffenen Regionen möglichst zeitnah in die Beratungen einbezieht.

Vor Ort sollen Ärzte der betroffenen Fachrichtungen aus Klinik und Praxis gemeinsam eine Stellungnahme erarbeiten. "Die ärztlichen Kollegen sollten unter Moderation der Ärztekammer zu einer Sachstandsklärung kommen", erläuterte der Essener Augenarzt Dr. Ludger Wollring, der den Vorschlag gemeinsam mit dem Essener Hautarzt Wieland Dietrich in die VV eingebracht hatte.

Die Erfahrung in Essen habe gezeigt, dass die KVNo zwar um Stellungnahme zu den Vorhaben von Krankenhäusern im ambulanten Bereich gebeten worden sei, das Thema aber erst 15 Monate später bei der Ärztekammer angekommen sei, sagte Wollring.

Der von der VV verabschiedete Antrag fordert die KVNo dazu auf, alle betroffenen Mitglieder über positive Entscheidungen nach Paragraf 116b zu informieren und ihnen gegebenenfalls mögliche juristische Schritte aufzuzeigen.

Die KVNo soll Ärzten Hilfestellung geben, wenn sie gegen eine solche Entscheidung Widerspruch einlegen oder klagen. KVNo-Chef Dr. Peter Potthoff begrüßte den Beschluss des Landessozialgerichts NRW, dass die KVen im Fall von Streitverfahren wegen Anträgen nach Paragraf 116 b gehört werden müssen.

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