Kommentar
Röslers weiße Salbe
Mit dem neuen Positionspapier zur überfälligen Novellierung der Apothekenbetriebsordnung zielt das BMG im Wesentlichen auf die Verbesserung der Arzneimittelsicherheit und Versorgung von Patienten ab. Erstmals soll dies unter anderem dadurch erreicht werden, dass für Apotheker das Erfragen des Beratungsbedarfs bei der Arzneiabgabe par ordre de mufti zur Pflicht wird.
Die Argumentation, dass "möglicherweise die bisherigen Regelungen nicht ausreichend klar" gewesen und "immer wieder Mängel bei der Beratung festgestellt" worden seien, mutet dabei wie eine Ohrfeige für die öffentlichen Apotheken an.
Hat die berufsethische Verpflichtung bisher nicht für eine ausreichende Arzneimittelsicherheit sorgen können? Oder stimmt hier die Außenwahrnehmung nicht? Nach der jährlichen Readers-Digest-Umfrage rangieren Apotheker immerhin auf Platz drei beim Vertrauen der Bevölkerung - und damit noch vor den Ärzten (5).
Es ist sicherlich wichtig zu betonen, dass Beratung eine Kernaufgabe in Apotheken ist. Ob es aber zur Erfüllung diese Aufgabe einer Verordnung bedarf, ist doch eher fraglich. Das konsequent zu kontrollieren, ist ohnehin kaum möglich und ein Beratungssaulus wird so auch selten zum Paulus.
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