Hausärzteverband reklamiert Verträge nach altem Recht

MÜNCHEN (sto). Der Paragraf 73b SGB V zur hausarztzentrierten Versorgung muss nach Ansicht des Deutschen Hausarztverbandes "in seinen alten Stand zurückversetzt werden".

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Das hat Verbandschef Ulrich Weigeldt bei der Frühjahrstagung des Deutschen Hausärzteverbandes in München gefordert.

Die Krankenkassen forderte Weigeldt erneut auf, ihren Versicherten endlich Hausarztverträge anzubieten. Entscheidend sei, ob ein Hausarztvertrag nach altem oder neuem Recht abgeschlossen wurde. Auf keinen Fall sollte jedoch ein Vertrag nach altem Recht durch einen nach neuem Recht ersetzt werden.

Inzwischen sei außerdem geklärt, dass der Hausarztvertrag mit der AOK Bayern nach altem Recht fortgesetzt werden soll. Das sei zwar ein "schöner Erfolg", so Weigeldt. Doch leider gehe es bei den Verhandlungen mit der AOK nicht voran.

In einer einstimmig verabschiedeten Entschließung forderte die Delegiertenversammlung die Kassen in Bayern, die ihre Hausarztverträge Ende 2010 gekündigt haben, auf, bis spätestens 1. Juli 2011 Anschlussverträge abzuschließen.

Der Gesetzgeber hat im vergangenen Jahr für existierende Hausarztverträge einen Bestandsschutz bis zum 30. Juni 2014 festgelegt.

Lesen Sie dazu auch: Hausärzteverband will Quereinsteigern die Türen öffnen

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