Freitag, 25. Mai 2012
Ärzte Zeitung online, 25.07.2011

KV Bayerns verbittet sich "Nachhilfe"

KV Bayerns verbittet sich "Nachhilfe"

Nach den endgültig gescheiterten Verhandlungen zwischen den Hausärzten und der AOK in Bayern über einen neuen Hausarztvertrag bezieht nun auch die KV Stellung - und verbittet sich Nachhilfe von Kassenseite.

MÜNCHEN (sto). Die gescheiterten Verhandlungen zwischen dem Bayerischen Hausärzteverband (BHÄV) und der AOK über einen Hausarztvertrag könnten nach Ansicht der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) zu neuen Unruhen in der Ärzteschaft führen.

Die Ankündigung eines Schlichtungsverfahrens sei jedenfalls nicht dazu angetan, "endlich wieder für Ruhe in der Ärzteschaft zu sorgen", hieß es in einer Stellungnahme der KVB.

Vor allem den niedergelassenen Ärzten in ländlichen Regionen werde ihre Tätigkeit durch fehlende Planungs- und Kalkulationssicherheit, unzureichende Honorierung und zunehmende bürokratische Belastungen verleidet.

Vorauseilende Warnungen völlig unnötig

Zugleich bezeichnete der KVB-Vorsitzende Dr. Wolfgang Krombholz einen Passus in der Presseerklärung der AOK Bayern, wonach die KVB "rechtswidrige Aktionen" von Hausärzten ahnden müsse, als überflüssig.

"Bayerns Hausärzte sind sich ihrer Verantwortung für ihre Patienten absolut bewusst und handeln dementsprechend. Eine prospektive Warnung vor möglichem Fehlverhalten ist deshalb völlig unnötig", sagte Krombholz.

Der KVB-Vorstand brauche keine Nachhilfe. Die Einhaltung der vertragsärztlichen Pflichten werde selbstverständlich überwacht.

Ethische Keule wieder einstecken

Um die ambulante Versorgung in Bayern erhalten und weiterentwickeln zu können, sei ein konstruktives Miteinander von Ärzteschaft und Krankenkassen unbedingt erforderlich.

Man dürfe nicht immer nur der Ärzteschaft mit der "ethischen Keule" kommen und sie über ihr ärztliches Ethos dazu bringen, ihre Interessen stets hintanzustellen, erklärte Krombholz.

Auch die Krankenkassen sollten nicht vergessen, dass sie in erster Linie dem Wohl ihrer Versicherten verpflichtet seien. Der Vorstand der AOK Bayern wäre daher gut beraten, wenn er im Sinne der Versicherten und so wie es im Gesetz vorgesehen sei, einen Hausarztvertrag abschließen würde, erklärte die KVB.

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