Unikliniken im Südwesten entgehen dem Gängelband
Kommando zurück: Die Universitätskliniken in Freiburg, Heidelberg, Tübingen und Ulm werden nun doch nicht in eine neue Körperschaft integriert. Der Landtag in Baden-Württemberg nahm das von der Vorgängerregierung noch im Februar verabschiedete Universitäts-Medizin-Gesetz zurück. Die Kliniken freuen sich, die Opposition ätzt.
STUTTGART (fst). Das Universitätsmedizingesetz, das die frühere schwarz-gelbe Landesregierung kurz vor ihrer Abwahl im Februar 2011 durchgesetzt hat, ist Geschichte.
Der Landtag beschloss am Mittwoch mit den Stimmen von SPD und Grünen sowie eines CDU-Abgeordneten die Rückabwicklung des Gesetzes.
Somit kommt der zum 1. Januar 2013 geplante Zusammenschluss der vier Universitätsklinika und deren medizinischen Fakultäten zu einer einheitlichen Körperschaft für Universitätsmedizin (KUM) nicht zustande.
Bauer: Unikliniken müssen stark und selbstständig sein
Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) begründete den Schritt damit, das Modell der Vorgängerregierung hätte die Kliniken unter das Dach der Universitäten gezwungen und ihre Handlungsfähigkeit eingeschränkt.
Doch die Kliniken müssten medizinische Maximalversorgung leisten und dabei wirtschaftlich erfolgreich sein. Das könne nur gelingen, "wenn man unsere Universitätsklinika als starke und selbstständige Einrichtungen aufstellt".
Unterschriftenaktion gegen das Gesetz
Die vier Universitätsklinika Freiburg, Heidelberg, Tübingen und Ulm hatten Anfang des Jahres heftig gegen das schwarz-gelbe Reformgesetz opponiert. Der Verband der Uniklinika Deutschlands (VUD) und der Medizinische Fakultätentag (MFT) starteten sogar eine Unterschriftensammlung, um das Gesetz zu verhindern.
Als politisches Ziel gab der frühere Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) seinerzeit aus, die institutionelle Verknüpfung zwischen Universität und Universitätsmedizin zu stärken.
Unversöhnliche Fronten
Die Uniklinika fürchteten aber wachsende politische Kontrolle. Im Zentrum der Kritik stand dabei die von Schwarz-Gelb geplante "Gewährsträgerversammlung", in der auch Vertreter der Landesregierung hätten Einfluss nehmen können.
Auch in der abschließenden Lesung am Mittwoch im Landtag blieben die Fronten unversöhnlich.
"Dokument der Verantwortungslosigkeit"
Der CDU-Landtagsabgeordnete Karl-Wilhelm Röhm erinnerte, dass das Land die Unikliniken und die Fakultäten finanziere, aber keinen Einfluss nehmen könne: "Landesgeld ja, Landeshaftung ja, Mitsprache des Landes nein - jegliche Kontrolle ist ausgeschlossen", kritisierte Röhm.
Auch die FDP bemängelte, Grün-Rot kippe ein Gesetz, biete aber keine Alternative. Daher sei das Rückabwicklungs-Gesetz ein "Dokument der Verantwortungslosigkeit", sagte der FDP-Abgeordnete Timm Kern.
Dies hat unter anderem der Landes-Rechnungshof anders gesehen: Die von Schwarz-Gelb vorgesehene Gewährsträgerversammlung hätte die Gefahr unklarer Verantwortlichkeiten erhöht, warnte der Rechnungshof schon Anfang 2011.