Berlin: Irritation über Entscheidungen des KV-Vorstandes
Darf der KV-Vorstand Beschlüsse ohne die zuständige Arbeitsgruppe fassen? Darüber diskutiert die KV-Berlin.
BERLIN (ami). Ein Vorstandsbeschluss zum Ambulanten Operieren irritiert die Selbstverwaltung in der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin.
Die Kommission für Ambulantes Operieren hat ihren geschlossenen Rücktritt angedroht, weil der Berliner KV-Vorstand beschlossen hat, dass neue Einrichtungen für Ambulante Operationen keinen Begehungen unterzogen werden.
"Die Entscheidung des Vorstands ist ein Schlag ins Gesicht aller qualitätsorientierten Kollegen", sagte der Kommissionsvorsitzende Dr. Ansgar Pett bei der Vertreterversammlung der KV Berlin.
Vorstand mache Kommission überflüssig
Er zeigte sich entrüstet, dass der Vorstand diese Entscheidung ohne Anhörung der Kommission getroffen hat. "Dann ist Kommissionsarbeit überflüssig", so Pett, der auch Vizechef des Bundesverbands der ambulanten Operateure ist.
Auch Dr. Margret Stennes, die der Kommission nicht angehört, fragte kritisch nach, warum der Vorstand die Kommission nicht befragt hat.
KV-Vize Dr. Uwe Kraffel rechtfertigte den Vorstandsbeschluss mit einem politischen und einem formalen Grund. "Wir sind nicht bereit, die Kollegen mit Qualitätssicherungsmaßnahmen zu belasten, die nicht vorgeschrieben sind und für die es keine zusätzliche Vergütung gibt", sagte Kraffel.
Er verwies darauf, dass mit dem Wegfall der Strukturverträge für ambulante Operationen auch die zusätzliche Vergütung für bestimmte Qualitätssicherungsmaßnahmen entfallen sei.
Nächste VV soll sich damit befassen
Zudem sei aus formalen Gründen ein Beschluss der Vertreterversammlung nötig, um freiwillige QS-Maßnahmen festzulegen.
Der Vorstand könne nur die Empfehlung geben, darüber zu befinden. Im vorliegenden Fall habe es aber einen Antrag an den Vorstand gegeben, eine Entscheidung zu treffen.
Der Vorsitzende der Vertreterversammlung Dr. Jochen Treisch hat nun ankündigt, dass das Thema auch ohne Vorstandsempfehlung auf die Tagesordnung der nächsten Vertreterversammlung kommt.
Dann soll die Selbstverwaltung beschließen, ob in neuen Einrichtungen für ambulante Operationen künftig wieder Begehungen stattfinden.