Vergütung: Berlin sammelt Versicherte
In Berlin steigt 2012 je Versicherter der Behandlungsbedarf um 1,25 Prozent. Entscheidend ist nun die Zahl der Köpfe, mit der gerechnet wird.
BERLIN (ami). Der Vorstand der KV Berlin hat mit den Krankenkassen Eckpunkte für den Honorarvertrag 2012 vereinbart. Das teilte KV-Vize Dr. Uwe Kraffel der Vertreterversammlung mit.
Für die neue Gesamtvergütung wird der Behandlungsbedarf pro Versicherten um 1,25 Prozent angehoben. Die Summe, die sich daraus ergibt, wird mit der aktuellen Versichertenzahl multipliziert.
Das gilt auch, wenn ein Änderungsantrag von Seiten einiger Länder noch ins Versorgungsstrukturgesetz (VStG) übernommen werden sollte, der für die Berechnung der Gesamtvergütung die Versichertenzahl des Vorjahres zugrunde legen will.
Zwölf Millionen mehr für die neuen Versicherten
Mit dem Antrag zielen Länder wie Sachsen-Anhalt darauf, dass der Bevölkerungsrückgang und damit die sinkenden Versichertenzahlen sich nicht unmittelbar negativ in der Gesamtvergütung niederschlagen.
Für Berlin wäre diese Regelung nachteilig, denn mit dem Bevölkerungszuwachs in der Hauptstadt wächst auch die Zahl der Versicherten. Zuletzt wurden nach Kraffels Angaben rund 20.000 GKV-Versicherte mehr gezählt.
Bei einem Behandlungsbedarf von etwa 600 Euro bringt allein der Versichertenzuwachs den Berliner Ärzten eine Steigerung der Gesamtvergütung um rund zwölf Millionen Euro.
Insgesamt rechnet der KV-Vorstand im Haushaltsjahr 2012 mit etwa 15 Milliarden Euro Gesamtvergütung, wie KV-Vorstandsmitglied Burkhard Bratzke mitteilte.
Vertrag unter Gesetzesvorbehalt
Der Honorarvertrag für 2012 steht unter dem Vorbehalt des VStG. So wird die Honorarverteilung bisher im Einvernehmen zwischen KV und Kassen geregelt.
Nach dem Inkrafttreten der Reform genügt es jedoch, wenn darüber das Benehmen mit den Kassen hergestellt wird. Daher sieht die Berliner Vertragslösung vor, dass der Honorarverteilungsvertrag als Anlage zum Honorarvertrag seine Gültigkeit verliert, wenn das Gesetz in Kraft tritt.
Für das erste Quartal 2012 soll er dann inhaltsgleich als Honorarverteilungsmaßstab weiter gelten. Für die Zeit danach kann die KV ohne Zustimmung der Kassen neue Verteilungsregeln festlegen.
KV beklagt Förderung für ambulante Op
Als "bittere Pille" bezeichnete der Berliner KV-Vize den Wegfall der Zuschläge für einige besonders geförderte ambulante Operationen von 0,116 Cent pro Punkt.
Die Zuschläge sind strittig und werden deshalb vorerst nicht ausgezahlt. Kraffels Angaben zufolge haben die Kassen diese Zuschläge beklagt und in den ersten beiden Instanzen Recht bekommen.
Nun steht die Revision beim Bundessozialgericht aus. Für den Fall, dass das BSG anders entscheidet, ist eine Nachzahlung in Berlin gewährleistet.