Hintergrund

Ärzte im Netz - kollektiv oder selektiv?

Die Bestandsaufnahme der Ärztenetze fällt gemischt aus. Über den Kollektivvertrag haben sie Chancen auf zusätzliche Honorare. Das Traumziel Selektivverträge ist derweil für die meisten Netze eher weiter in die Ferne gerückt.

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:
Kollektiv im Netz.

Kollektiv im Netz.

© vege / fotolia.com

Die Bilanz von Allgemeinarzt Dr. Veit Wambach vom Praxisnetz QuE fällt positiv aus: "Für mich war 2011 ein erfolgreiches Jahr. Wir sind sehr froh, dass der Paragraf 87 b so gekommen ist, wie er jetzt ist. Das ist die Grundlage für den Aufbau der Netzarbeit im Kollektivvertrag."

So fasste Wambach, der auch Vorstandsvorsitzender der Agentur deutscher Arztnetze ist, bei der von UCB veranstalteten 18. Netzkonferenz die Wirkungen des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes für Praxisnetze kurz zusammen.

Zwar seien nicht alle Wünsche in Erfüllung gegangen. So hätten sich die Netze mehr Anreize für die Krankenkassen gewünscht, Selektivverträge mit Übernahme der Gesamtverantwortung für die Ausgaben durch die Netze abzuschließen.

"Es ist nachgewiesen, dass durch die Übernahme der Steuerung von Patienten in Netzen die Kosten um zehn bis 15 Prozent sinken können - bei verbesserter Qualität", betonte Wambach.

Dabei sei auch die Zufriedenheit der Patienten mit der Netzstruktur in der Regel sehr hoch.

Skepsis ist groß

Doch werden wohl nicht alle Wünsche der Netzärzte schnell in Erfüllung gehen. Bei den potenziellen Partnern der Netze, den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen, ist die Skepsis vor einer Verbreiterung der Basis für Selektivverträge mit Übernahme der Budgetverantwortung nach wie vor groß, wie auf der Netzkonferenz deutlich wurde.

Zwar betonte Jens Spahn, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, dass Selektivverträge, auch mit Budgetverantwortung, weiterhin möglich seien.

Die Koalition habe außerdem die datenschutzrechtlichen Regeln so gefasst, dass auch die Abrechnung bei Selektivverträgen von anderen Stellen als der KV möglich sei.

Das "Zusatzbeitrags-Mikado" der Krankenkassen führe allerdings dazu, dass die Krankenkassen mit aller Macht versuchten, die Kosten im Griff zu behalten. Maßnahmen, die zunächst Investitionen erfordern und erst in drei Jahren Gewinne versprechen, hätten es daher schwer, so Spahn.

Skeptisch zeigte sich auch Walter Plassmann, zweiter Vorsitzender der KV Hamburg, in Sachen Selektivverträge: "Der Fokus der Netzarbeit sollte zuerst auf der Verbesserung der Versorgung liegen", betonte Plassmann.

Vor allem die Bereinigung der Gesamtvergütung um die von Netzen in der integrierten Versorgung betreuten Patienten sei "nicht mehr trivial". Fremdkassenzahlungsausgleich, Labor, Aufteilung Facharzt/Hausarzt - das fließe alles in die Berechnung mit ein.

Ärzteaufstand vermeiden

Wilfried Jacobs, Vorstandsvorsitzender der AOK Rheinland/Hamburg, lobte, dass die Vorschriften des GKV-VStG "hinreichend unklar" seien - "das lässt Raum für Gestaltung", so Jacobs.

Honorarzuschläge für Ärzte in Netzen im Kollektivvertrag seien allerdings eine heikle Sache: "Die KV muss Mittel freisetzen, ohne dass es einen Aufstand bei Ärzten außerhalb der anerkannten Netze gibt."

Jacobs macht sich ohnehin Sorgen um die "Restversorgung". Wenn Netzärzte Patienten in Selektivverträgen besser und kostengünstiger versorgen, könnte sich für Patienten außerhalb dieser Verträge die Versorgung sogar verschlechtern und damit verteuern, befürchtet er.

Wenn zum Beispiel eine Krankenkasse mit hohem Marktanteil mit Rheumatologen einen Vertrag abschließt, der eine schnelle Versorgung bei Verdacht auf Rheuma gewährleistet, dann bleiben für Patienten anderer Kassen - angesichts der Knappheit an Rheumatologen - womöglich nur noch wenige Termine übrig.

Ähnlich könnte es bei einem Vertrag mit operativ tätigen HNO-Ärzten gehen, der naturgemäß meist zu einer Mengenausweitung führen werde. Für die "klassische HNO-Versorgung" bleibe dann nach der Bereinigung nur noch wenig Geld übrig.

Spielräume vorhanden

Also doch lieber den Weg über den Kollektivvertrag? Dafür müssen Praxisnetze allerdings offiziell anerkannt sein - nach Kriterien, die die Kassenärztliche Bundesvereinigung - im Benehmen mit den Krankenkassen - vorgibt.

"Die Spielräume für eine adäquate Honorierung sind da", sagte Jens Spahn bei der Netzkonferenz.

Bei Anerkennung eines Netzes könne die KV entscheiden, wie viel sie aus der Gesamtvergütung dazu gibt. Die Finanzierung könne dann über ein "Benefit-Sharing" mit den Kassen erfolgen, so Spahn.

Netze sollten sich daher auch keine Hoffnung machen, dass sie Unterstützung für die Einrichtung eines professionellen Netzmanagements bekommen, betonte Plassmann.

"Nur für bessere Qualität oder mehr Quantität in der Versorgung kann es Geld geben."

Sektorengrenzen - ein Fall für die Logik?

Wenn etwas im Gesundheitswesen nicht funktioniert, könnte es daran liegen, dass die Lösung des Problems zu logisch ist. Diese Vermutung hat Wilfried Jacobs, Chef der AOK Rheinland/ Hamburg bei der 18. Netzkonferenz in Berlin geäußert.

Jacobs beschrieb einen Fall in einem Pflegeheim in Köln: Das Heim werde von 25 Ärzten regelmäßig betreut. Am Freitagnachmittag jedoch, als bei einem Patienten ein Katheter verrutscht, ist kein Arzt aufzutreiben. In der Klinik zwei Straßen weiter arbeiten auch Urologen, die das Problem sicher ambulant lösen könnten, so Jacobs. Doch wäre bei diesem Vorgehen die KV, die ja den Sicherstellungsauftrag hat, nicht berücksichtigt.

Die Folge: Da kein niedergelassener Arzt schnell verfügbar ist, wird der Patient per Notarztwagen in die Klinik gebracht und dort bis Montag versorgt. Wenn die dadurch ausgelöste Fallpausche dem System erspart bliebe, dann könnte davon sicher auch eine bessere ambulante Notfallversorgung finanziert werden - eben auch mit Hilfe der Urologen aus der benachbarten Klinik, glaubt Jacobs. "Aber das wäre fürs Gesundheitswesen wohl zu logisch gedacht."

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