Umstrittene Prämie: Behörde macht Druck auf KV-Vorstand

Die Sonderzahlungen von 550.000 Euro an den Berliner KV-Vorstand sind unrechtmäßig erfolgt. Zu diesem Ergebnis kommt jetzt die Aufsichtsbehörde. Sie fordert die drei Vorstände auf, das Geld zurückzuzahlen - und droht mit einem Bescheid. Die KV reagiert gelassen, kündigt aber an, gegen den Bescheid notfalls vor Gericht zu ziehen.

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Der Vorstand der KV Berlin: Vorsitzende Dr. Angelika Prehn (v.l.), Dr. Uwe Kraffel und Burkhard Bratzke.

Der Vorstand der KV Berlin: Vorsitzende Dr. Angelika Prehn (v.l.), Dr. Uwe Kraffel und Burkhard Bratzke.

© Angela Mißlbeck (2), Rolf Schulten

BERLIN (ami). Die drei Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin sollen die strittigen Sonderzahlungen von je 183.000 Euro bis zum 20. Februar zurückzahlen. Das fordert die Rechtsaufsicht der Berliner Senatsgesundheitsverwaltung. Die Zahlung sei unrechtmäßig erfolgt, teilte die Behörde nun mit.

Die Senatsverwaltung gibt formelle und materielle Gründe für ihr Prüfergebnis an. Einen formellen Fehler sieht sie darin, dass ein Beschluss der Vertreterversammlung über die Anpassung der Dienstverträge zum Zeitpunkt der Zahlung gefehlt habe.

Der nachträglich im Mai 2010 ergangene Beschluss der VV habe dann besagt, dass der "Auszahlung des Übergangsgeldes für die zurückliegende Amtsperiode" zugestimmt wird.

Vorgehen unzulässig

Die Behörde wies darauf hin, dass für die Auszahlung von Übergangsgeld jedoch der Zweck nicht gegeben gewesen sei, weil die drei Vorstandsmitglieder ihre Ämter weiterhin ausüben. Eine Auszahlung als erfolgsunabhängige Prämie sei in der VV zwar diskutiert, aber nicht zur Grundlage des Beschlusses gemacht worden, so die Senatsgesundheitsverwaltung weiter.

Auch dieses Vorgehen wäre aber nach Ansicht der Behörde unzulässig gewesen, weil eine solche Prämie einen Bestandteil des Regelgehalts darstellen würde.

Ihre Auffassung hat die Aufsicht der KV nun in einem so genannten Beratungsschreiben mitgeteilt, in dem sie auch die Rückzahlung der insgesamt 549.000 Euro fordert. Wenn die Rückzahlung bis zum 20. Februar nicht erfolgt ist, soll die KV mit einem Bescheid zur Rückabwicklung verpflichtet werden, kündigte die Behörde an.

Notfalls vor Gericht

Die KV Berlin teilte auf Nachfrage mit, dass sie das Schreiben prüfen und der Senatsverwaltung ihre Einschätzung dazu mitteilen werde. Sollte es zu keiner Einigung kommen und ein Bescheid zur Rückabwicklung gegen die KV ergehen, würde er vor Gericht geprüft, so die KV weiter.

Der Vorstand hatte bereits im Januar in einer ausführlichen Stellungnahme dargelegt, dass er das Vorgehen der KV für rechtens hält, als Rücktrittsforderungen gegen KV-Chefin Dr. Angelika Prehn laut wurden.

Der ganze Vorgang ruft bei vielen Ärzten in Berlin Ärger und Verdruss hervor. Die Redaktion des KV-Blattes sieht sich bereits Schmähbriefen ausgesetzt. In sachlichen Leserbriefen an das KV-Blatt fordern Ärzte die Rückzahlung des Geldes. Sie sprechen von einem "moralischen Schaden" und geben an, dass sie sich für ihre Vorstandskollegen schämen.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Wer soll die Berliner verstehen?

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