KVNo setzt Online-Muffeln Frist

Basta! Ab dem dritten Quartal 2013 duldet die KV Nordrhein keine Alternative zur Online-Abrechnung mehr. Erst jeder Fünfte rechnet online ab.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Alle Arztpraxen ans Netz, darauf setzt die KV Nordrhein.

Alle Arztpraxen ans Netz, darauf setzt die KV Nordrhein.

© Maria.P. / fotolia.com

DÜSSELDORF. Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNo) will ihren Mitgliedern den Zugang zum KVNo-Portal erleichtern und damit die Zahl der Online-Abrechner deutlich erhöhen.

Mit niedergelassenen Ärzten, die sich trotzdem der gesetzlichen Pflicht verweigern, hat die KVNo aber nicht mehr lange Geduld: Ab dem dritten Quartal 2013 nimmt die KV keine Abrechnungen mehr an, die auf anderem Weg als online kommen.

Im Februar 2012 haben in Nordrhein gerade einmal 20 Prozent der Mitglieder online abgerechnet, berichtete KVNo-Vorstand Bernhard Brautmeier auf der KVNo-Vertreterversammlung in Düsseldorf. Das waren drei Prozentpunkte mehr als im Oktober 2011.

Brautmeier nahm die Entwicklung in der Schwester-KV Westfalen-Lippe zum Vergleich: Dort stieg der Anteil im selben Zeitraum von 79 Prozent auf 85 Prozent.

Ein Grund für die großen Unterschiede könne darin liegen, dass die KVNo auf D2D und KV SafeNet setze, die KVWL aber auf KV SafeNet und KV Flexnet.

"Nur wenige machen vom elektronischen Heilberufeausweis Gebrauch"

Zurzeit haben 6000 Ärzte in Nordrhein Zugang zum KVNo-Portal. "Nur wenige machen vom elektronischen Heilberufeausweis Gebrauch", sagte Brautmeier. Das Verfahren sei zu umständlich.

Die KVNo werde den demnächst von der Ärztekammer Nordrhein (ÄKNo) angebotenen "eArztausweis light", mit dem keine qualifizierte Signatur möglich ist, als weiteres Authentifizierungsverfahren für die Online-Abrechnung ins KVNo-Portal integrieren, kündigte er an.

Außerdem können sich die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten ab dem 1. Oktober über ein sogenanntes e-Token für den Zugang zum Portal identifizieren. Das Token funktioniert wie ein TAN-Generator beim Online-Banking.

Es sei für die Praxen nur mit geringen Kosten verbunden, sagte Brautmeier. Weder ein Lesegerät noch eine besondere Software seien erforderlich. Allerdings verschaffe das Gerät nur Zugang zum KVNo-Portal. Die Light-Version des elektronischen Arztausweises sei darüber hinaus für das ÄKNo-Portal verwendbar. Sie sei aber teurer und aufwendiger als das Token.

Mit der Online-Abstinenz ist für die KVNo-Mitglieder spätestens im dritten Quartal 2013 Schluss. Dann wird die gesetzliche Verpflichtung in Nordrhein scharf geschaltet. "Wir sehen keine andere Möglichkeit", sagte Brautmeier.

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