Staat will den Datenschatz in der GKV heben

Die Bundesregierung will an die Versorgungsdaten der Patienten ran - über den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich. Dabei umgeht die Politik die Selbstverwaltung.

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BERLIN (fst). Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit startet die Bundesregierung einen neuen Versuch, den vorhandenen Datenschatz in der GKV zu heben. Er soll beispielsweise genutzt werden für Versorgungsforschung, Qualitätssicherung oder für die Ermittlung von Patientengruppen mit besonderem Versorgungsbedarf.

Der Gesetzgeber hat dazu im Versorgungsstrukturgesetz konkrete Vorgaben gemacht - die Selbstverwaltung ist dabei komplett aus dem Spiel. Denn der erste Anlauf, GKV-Versorgungsdaten Ärzten, Kassen und Wissenschaftlern zur Verfügung zu stellen, ist grandios gescheitert.

Im Gesundheitsmodernisierungs-Gesetz (GMG) im Jahr 2004 wurden dazu der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und den (damaligen) Spitzenverbänden der Kassen die Aufgabe übertragen, eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden, die alle technischen Abläufe festlegen sollte.

In den acht folgenden Jahren legte die Selbstverwaltung den Entwurf für eine Richtlinie vor und richtete einen Beirat ein - "mehr ist nicht passiert", sagte Regierungsdirektor Dr. Horst Stiel aus dem Bundesgesundheitsministerium kürzlich bei den Marburger Gesprächen zum Pharmarecht.

Enthusiasmus für Projekt fehlte

Stiel, der das unter anderem für Datentransparenz und Sozialdatenschutz zuständige Referat leitet, erklärte, bei Kassen und KBV habe es offensichtlich "keinen großen Enthusiasmus" für das Projekt gegeben. Die "Abwägung von Nutzen und Aufwand" sei wohl negativ ausgefallen.

Jetzt hat der Gesetzgeber das Heft des Handelns ergriffen. Im Versorgungsstruktur-Gesetz hat er den einschlägigen Paragrafen 303a f. SGB V völlig neu gestaltet.

Zurückgegriffen wird künftig nicht auf Abrechnungs- und Leistungsdaten der Krankenkassen, sondern auf ausgewählte Daten aus dem morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA).

Der Datenpool umfasst Angaben zur Arzneimittel- und Krankenversorgung, zur ambulanten Versorgung und den berücksichtigungsfähigen Leistungsausgaben.

Der große Vorteil dieses Verfahrens sei, so Stiel, dass die Daten bereits vorliegen und plausibilitätsgeprüft sind.

Kassen dürfen nur noch zahlen

Der Bundesgesundheitsministerium bestimmt per Rechtsverordnung, die Mitte des Jahres vorliegen soll, alle Details des Verfahrens: Es wird eine sogenannte Vertrauens- und eine Datenaufbereitungsstelle eingerichtet, die die Aufgabe haben, die vom Bundesversicherungsamt kommenden Daten zu pseudonymisieren, um eine Re-Identifizierung der Versicherten auszuschließen.

Die Krankenkassen dürfen nur noch eines: Zahlen, und zwar nach der Zahl ihrer Mitglieder.

Ob dieses vom Staat selbst organisierte Verfahren Fortschritte in der Versorgungsforschung oder bei der Weiterentwicklung des GKV-Systems erlaubt, ist fraglich.

Die Bundesärztekammer hatte schon bei den Beratungen zum Versorgungsstrukturgesetz angemerkt, dass die Daten aus dem Morbi-RSA nur eine Krücke sein können.

Denn diese Zahlen bilden die Versorgung nur ausschnittweise ab - abgerechnete EBM-Ziffern in der vertragsärztlichen Versorgung fehlen ebenso wie regionenbezogene Daten, die kleinräumige Analysen zur Über-, Unter- oder Fehlversorgung erlauben würden.

Versorgungsdaten sind für viele interessant

Der potenzielle Nutzerkreis ist denkbar groß: GKV-Spitzenverband und Kassen, BÄK und Deutsche Krankenhausgesellschaft gehören ebenso dazu wie IQWiG, Patienten- und Selbsthilfegruppen oder Hochschulen.

Ob auch pharmazeutische Unternehmen oder deren Verbände Daten abfragen dürfen, müsse noch geklärt werden, sagte BMG-Vertreter Stiel. Anfang 2013 werde der Datenpool operativ starten können, kündigte er an.

Stiel machte aber auch deutlich, dass man mit der Bereitstellung der Daten "sehr vorsichtig vorgehen wird". Sorgt die neue Regelung nun endlich für einen Schub in der Versorgungsforschung? "Die Hoffnung stirbt zuletzt", sagte der BMG-Vertreter.

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