Streikrecht zweiter Klasse für Klinikärzte?

Mehrere Professoren wollen das Streikrecht in bestimmten Branchen einschränken. Auch die Klinikärzte wären davon betroffen. Doch wie realistisch ist die Initiative überhaupt?

Christiane BadenbergVon Christiane Badenberg Veröffentlicht:
Ärzte haben in den vergangenen Jahren durch Streiks höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen erstritten.

Ärzte haben in den vergangenen Jahren durch Streiks höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen erstritten.

© Frey/dpa

BERLIN. Wenn Juraprofessoren auf politische Realitäten treffen. So hätte in Anlehnung an Frank Plasbergs Sendung "Hart aber fair - wenn Politik auf Wirklichkeit trifft", das Ergebnis einer Veranstaltung der Carl Friedrich von Weizsäcker-Stiftung kürzlich in Berlin lauten können.

Denn der präsentierte Gesetzesvorschlag zur Einschränkung des Streikrechts stieß bei den Vertretern der Politik auf erhebliche Bedenken.

Vorgestellt wurde ein Entwurf, der Streiks "in Unternehmen der Daseinsvorsorge" regeln soll. Dazu zählen die drei Juraprofessoren, die im Auftrag der Stiftung den Gesetzesvorschlag erarbeitet haben, Bereiche der medizinischen und pflegerischen Versorgung, der Versorgung mit Energie und Wasser, die Feuerwehr, Bestattung, Abfallbeseitigung, Landesverteidigung und innere Sicherheit.

Hier fordern die Professoren Martin Franzen aus München sowie Gregor Thüsing und Christian Waldhoff aus Bonn ein eingeschränktes Streikrecht.

Begründung: Bei einem Arbeitskampf in diesen Bereichen seien "Dritte ganz existenziell (...) im Hinblick auf Leben und körperliche Unversehrtheit betroffen".

Urabstimmung und Quorum

Die anwesenden Politiker von CDU, FDP und Grünen nahmen den Professoren allerdings schnell die Hoffnung, dass sich für ihren Gesetzesvorschlag eine politische Mehrheit finden wird.

Zwei Punkte der Professoreninitiative stoßen dabei auf besonders große Bedenken:

Ein Streik soll nur nach einer Urabstimmung gültig sein, für die ein doppeltes Quorum gelten soll. "An der Urabstimmung muss mindestens die Hälfte der von dem erstrebten Tarifvertrag betroffenen Mitglieder der Gewerkschaft teilnehmen. Außerdem muss die Mehrheit der teilnehmenden und abstimmungsberechtigten Gewerkschaftsmitglieder" den Arbeitskampf unterstützen.

Diese Regelung würde das geltende Recht drastisch verschärfen. Bisher gibt es nur Zustimmungs- aber keine Beteiligungsquoren.

Der Punkt, der für den meisten Zündstoff sorgt, betrifft das Quorum für Streiks von Berufsgewerkschaften, zu denen auch der Marburger Bund zählt. Hier schlagen die Professoren ein Quorum von 15 Prozent der Belegschaft vor.

Das bedeutet, "dass eine Berufsgruppengewerkschaft stets dann für einen Tarifvertrag streiken kann, wenn dieser mehr als 15 Prozent der gesamten Belegschaft des Unternehmens beziehungsweise der Branche erfassen würde".

Diese Regelung soll eine Zersplitterung des Tarifvertragswesens verhindern. "Sie ist aus unserer Sicht im Bereich der Daseinsvorsorge notwendig, weil wir es gerade in diesem Bereich mit zahlreichen Berufsgruppengewerkschaften zu tun haben", argumentieren die Autoren.

Vorfeldlotsen haben Bärendienst erwiesen

Die 15-Prozent-Hürde sei dabei lediglich als Vorschlag zu verstehen. Sollte es eine Hürde in dieser Höhe geben, könnte der MB nicht mehr zu Streiks aufrufen, da die Ärzte in der Regel weniger als 15 Prozent der Belegschaft eines Krankenhauses stellen.

Verhindert würden aber auch Arbeitskämpfe wie die der etwa 200 Vorfeldlotsen im Februar am Frankfurter Flughafen. Wegen der kleinen Zahl der Beschäftigten, die mit ihrem Streik den Betriebsablauf erheblich beeinträchtigen konnten und vor allem wegen Lohnforderungen bis zu 70 Prozent fanden die Vorfeldlotsen fast nirgends Verständnis.

Dafür wurde die Diskussion um eine Einschränkung der Tarifpluralität wieder neu entfacht. So forderten prompt Arbeitgeber, aber auch Vertreter der SPD oder des Arbeitnehmerflügels der CDU eine gesetzliche Lösung, die die Macht der Spartengewerkschaften beschneiden soll.

"Wir leben in einer arbeitsteiligen, hochkomplexen Gesellschaft, dem muss man Rechnung tragen und mit den Konsequenzen leben", sagte dazu allerdings der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Professor Günter Krings.

Deshalb lehnt er auch einen Eingriff in das Streikrecht ab, solange kein massenhafter Missbrauch vorliegt. Grundrechte seien keine klassischen Mehrheitsrechte, sie sind auch Minderheitsrechte, so der Fraktionsvize, der selbst Verfassungsrechtler ist.

Auch der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion, Heinrich Kolb, sieht keine politische Mehrheit dafür, das Streikrecht einzuschränken. Es gebe dafür auch keinen akuten Handlungsbedarf.

Mit Sorge beobachte er aber eine zunehmende Entsolidarisierung der Berufsgruppen. Der Liberale gibt am gegenwärtigen Zustand auch den Arbeitgebern eine Mitschuld. Sie schafften selbst häufig "eine arbeitgeberseitige Tarifpluralität", indem sie Mitarbeiter ausgliederten und in kleinere Betriebseinheiten überführten.

Unterstützung kommt hauptsächlich von der SPD

Die Grünen haben sich zwar beim Thema Tarifpluralität noch nicht festgelegt, ihre Fraktionssprecherin für Arbeitnehmerrechte, Beate Müller-Gemmeke, sieht aber auch keinen Grund zur Eile.

"Wir haben heute keine Situation, in der man sagen kann, wir sind eine streikgeplagte Republik", so Müller-Gemmeke. Das Streikrecht dürfe zudem kein zahnloser Tiger sein.

Unterstützung können die Rechtsprofessoren sowie alle anderen Verfechter einer eingeschränkten Tarifpluralität nur von der SPD erwarten. Zwar war auf der Veranstaltung trotz Einladung kein Vertreter der SPD anwesend.

Aber deren Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier hat in einem Brief der Bundeskanzlerin vorgeschlagen, "kurzfristig eine fraktionsübergreifende Initiative für die Tarifeinheit auf den Weg zu bringen, um schnell zu einer tragfähigen Lösung zu kommen".

Die SPD wolle einer weiteren Zersplitterung des Tarifvertragssystems sowie der Spaltung von Belegschaften entgegen wirken.

Politische Beobachter vermuten, dass die Sozialdemokraten auf diese Weise beim Deutschen Gewerkschaftsbund wieder Pluspunkte sammeln wollen.

So steht es im Gesetz

Die Macht der Spartengewerkschaften so zu beschneiden, dass ein entsprechendes Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hätte, ist schwierig. Denn Art.9 Abs.3 des Grundgesetzes besagt: "Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Maßnahmen (...) dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen (...) geführt werden." Dieser Artikel macht die Diskussion politisch brisant. Zudem hat das Bundesarbeitsgericht 2010 den Grundsatz "ein Betrieb, ein Tarifvertrag" (Tarifeinheit) gekippt.

Carl Friedrich von Weizsäcker-Stiftung

Die Carl Friedrich von Weizsäcker-Stiftung wurde im Juni 2002 in München gegründet. Der Physiker, Philosoph und Friedensforscher Carl Friedrich von Weizsäcker, ein älterer Bruder des ehemaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker, brachte sein Lebenswerk und seine wissenschaftlichen Erkenntnisse in die Stiftung ein.

Die Stiftung will nach eigenen Angaben vor allem Projekte der strategischen Zukunftsforschung vorantreiben. Der Stiftungsbereich "Zukunft der Arbeit" wolle mit Initiativen und Projekten Denkanstöße für gesellschaftliche Diskussionen geben und konkrete Gestaltungsoptionen mit Blick auf zentrale Zukunftsfragen entwickeln. Mit Blick auf eine Beschneidung des Streikrechts zumindest in den sogenannten Bereichen der Daseinsvorsorge, positioniert sich die Stiftung eher auf Seiten der Arbeitgeber.

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Abrechnung

SpiFa meldet sich zu Hybrid-DRG

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Stabile Erkrankung über sechs Monate

Erste Erfolge mit CAR-T-Zelltherapien gegen Glioblastom

Lesetipps
Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert