Thüringer Lagerkampf landet vor Gericht

Keine Ruhe zwischen Haus- und Fachärzten in Thüringen: Der Konflikt um die Honorarverteilung ist festgefahren - nun muss er juristisch aufgearbeitet werden.

Von Robert Büssow Veröffentlicht:
Jetzt werden in Thüringen Paragrafen bewegt: Der Grundsatzstreit um Honorare konnte nicht durch die KV befriedet werden.

Jetzt werden in Thüringen Paragrafen bewegt: Der Grundsatzstreit um Honorare konnte nicht durch die KV befriedet werden.

© Jörg Röse-Oberreich/Panthermedia

GOTHA. Fachärzte in Thüringen haben im Streit um die Honorarverteilung vor Gericht einen ersten Punktsieg eingefahren.

Das Sozialgericht Gotha hat vergangene Woche in zwei Urteilen Bescheide der KV Thüringen aus dem Jahr 2009 aufgehoben und sie zur Neubescheidung verurteilt. Einem Sprecher des Gerichts zufolge handelt es sich jedoch um Einzelfallentscheidungen.

Der Grundkonflikt über die damals vorgenommene Neuordnung der Honorarverteilung zwischen Haus- und Fachärzten, die zugunsten der Allgemeinmediziner ausfiel, sei noch nicht gerichtlich geklärt.

Dazu soll es in den kommenden drei Monaten ein gesondertes Verfahren am Sozialgericht Gotha geben.

Die Aufhebung der KV-Bescheide sei auch "nicht unbedingt ein Präjudiz" über eine mögliche Verletzung der Honorargerechtigkeit zwischen Haus- und Fachärzten und das noch folgende Verfahren, so der Gerichtssprecher.

Eine Sprungrevision zum Landessozialgericht wurde in beiden Urteilen nicht zugelassen. Die KV Thüringen wollte sich zu dem Gerichtsbeschluss, dessen schriftliche Begründung noch aussteht, nicht äußern.

Die erste Vorsitzende, Regina Feldmann, verwies auf das noch ausstehende Hauptverfahren.

Sogar die KBV musste sich einschalten

Einer der klagenden Fachärzte, der Orthopäde Jens Krannich, zeigte sich ebenfalls skeptisch, da die KV noch Rechtsmittel einlegen könne. Krannich wirft der KV "Rechtsbeugung" vor, sagte er der "Ärzte Zeitung".

Vor dem Hintergrund der erstmaligen Bescheidung der RLV im Jahr 2009 sei es zu einer "massiven Verschlechterung für die Fachärzte" gekommen. Das Sozialgericht hatte mit dem Fall Krannich eine Gemeinschaft von 43 Klägern zusammengefasst.

Das zweite Urteil betrifft die Gemeinschaftspraxis Burmeister/Hanke, die ebenfalls eine Klägergemeinschaft repräsentiert. Hintergrund des nun vor Gericht ausgefochtenen Streits ist ein Beschluss der Vertreterversammlung in 2009.

Fach- und Hausärzte hatten sich damals in einen tiefen Lagerkampf verkeilt, der erst unter Beteiligung der KBV geschlichtet werden konnte.

In den Jahren zuvor war den Hausärzten ein finanzieller Nachteil entstanden, der durch eine nachträgliche Änderung der Verteilung in den Jahren 2007 und 2008 kompensiert werden sollte.

Die Verschiebung der Trennungslinie war und ist seitdem strittig. Denn inzwischen beklagen die Fachärzte als Folge eine finanzielle Schlechterstellung.

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