Der Standpunkt

Hobbypraxen unerwünscht

Die Diskussion um die Hobbypraxen zeigt auch: Der Versorgungsumfang ist ein Buch mit sieben Siegeln. Der Pauschalverdacht, alle Praxen, die weniger Scheine abrechnen, verstießen gegen die Zulassungsvoraussetzungen, ist fehl am Platze. Da muss man schon genauer hinsehen, meint Anno Fricke.

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Der Autor ist Korrespondent im Hauptstadtbüro der Ärzte Zeitung. Schreiben Sie ihm: anno.fricke@springer.com

Die Anfrage der Grünen-Politikerin Biggi Bender, ob und wie viele Ärzte ihren Beruf in einer "Hobbypraxis" ausüben, ist verdienstvoll. Aus der Antwort der Regierung und den von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung beigesteuerten Daten lässt sich klar herauslesen: Es muss Ärzte geben, die eine Kassenzulassung haben, ihre Praxen aber weniger als die geforderten 20 Wochenstunden für die GKV-Versicherten offen halten.

Die Antwort macht aber auch deutlich, dass der Versorgungsumfang ein Buch mit sieben Siegeln ist. Die für die Zulassungen zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen erheben dazu keine systematischen Informationen. Alle Beteiligten stochern im Nebel.

Der Pauschalverdacht, alle Praxen, die weniger als die durchschnittliche Fallzahl ihrer Bedarfsplanungsgruppe abrechnen, verstießen gegen die Zulassungsvoraussetzungen, ist fehl am Platze. Eine Praxis, die wenige Scheine abrechnet, behandelt vielleicht mit hohem Zeitaufwand schwerstkranke Patienten.

Schon die Therapieausrichtung einer Praxis kann dazu führen, dass weniger Fälle behandelt werden. Operierende Augenärzte sind dafür ein Beispiel. Regionale Besonderheiten können eine Rolle spielen. Die Knappschaftsärzte rechnen an den KVen vorbei direkt mit der Knappschaft ab. Diese Scheine fallen in der KBV-Statistik unter den Tisch.

Für diejenigen Ärzte, die tatsächlich ihren Versorgungsauftrag vernachlässigen und mit einer vollen Zulassung bewusst geringe Scheinzahlen produzieren, kommen die Einschläge näher. Die Bundesregierung will die Bedarfsplanung neu regeln.

Dafür lässt sie derzeit von der Selbstverwaltung eine neue Bedarfsplanungs-Richtlinie ausarbeiten. Die soll den Zulassungsausschüssen Instrumente an die Hand geben, den Versorgungsbeitrag auffälliger Vertragsärzte nach einheitlichen Kriterien rechtssicher zu bewerten.

Das ist im Interesse der überwiegend für die kassenärztliche Versorgung arbeitenden Ärzte. Denn das Verhalten der schwarzen Schafe in der Versorgung drückt auf die Fallzahlen und damit die Höhe der Honorare.

Lesen Sie dazu auch: Hobbypraxen sorgen für Zwist

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