Gibt es bald 20.000 Ärzte zusätzlich?

Die Reform der Bedarfsplanung läuft: Ein Knackpunkt sind die neuen Verhältniszahlen - die KBV will, dass sie sinken. Das würde Platz für 20.000 neue Ärzte schaffen - und bis zu vier Milliarden Euro teuer werden.

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Mehr Geld für die neue Bedarfsplanung - die Kassen halten nichts davon.

Mehr Geld für die neue Bedarfsplanung - die Kassen halten nichts davon.

© [M] Schmeling / fotolia.com | sth/sb

BERLIN (nf). Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat seine Beratungen zur Weiterentwicklung der vertragsärztlichen Bedarfsplanung aufgenommen.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat in dem zuständigen Arbeitsausschuss des G-BA den Vorschlag eingebracht, angesichts der zunehmenden Spezialisierung künftig alle Facharztgruppen in die Bedarfsplanung einzubeziehen und eine Differenzierung der Fachgruppen nach Versorgungsebenen vorzunehmen.

Bei der Bedarfsplanung soll zwischen der hausärztlichen Versorgung, der wohnortnahen fachärztlichen sowie zwei weiteren fachärztlichen Ebenen (Sonderbereiche I und II) unterschieden werden.

In die wohnortnahe fachärztliche Versorgung sollen die Kinderärzte, Internisten, Hautärzte, Orthopäden und HNO-Ärzte einbezogen werden. Als Planungsregion wird die Kreisebene genannt.

Bei der Gestaltung des fachärztlichen Sonderbereichs I - hier sollen unter anderem die Radiologen und Fachinternisten eingeordnet werden - geht die KBV davon aus, dass hier die Raumordnungsregionen künftig als Planungsbereiche herangezogen werden.

Für den fachärztlichen Sonderbereich II, das sind Laborärzte, Pathologen, Nuklearmediziner und Neurochirurgen sollen die KV-Bereiche als Planungsgrundlage gelten.

Abgesehen von den genannten methodischen Fragen liegt der zentrale Streitpunkt in den Verhandlungen zwischen den Vertretern der Ärzte und der Krankenkassen schon jetzt auf dem Verhandlungstisch.

Protest bei den Krankenkassen

Die geltenden Verhältniszahlen (Einwohner-Arzt-Relation) sind längst überholt und müssen aktualisiert werden. Mit der Neufestlegung der Verhältniszahlen werden die Grenzwerte für Über- und Unterversorgung angepasst.

Das bedeutet in der Praxis: Mit den Verhältniszahlen für die einzelnen Arztgruppen wird unmittelbar der Versorgungsbedarf bestimmt.

Die Vorschläge der KBV laufen darauf hinaus, dass der Versorgungsbedarf deutlich steigt und zusätzliche Niederlassungsmöglichkeiten für 12.000 bis 20.000 Ärzte geschaffen werden.

Für die hausärztliche Versorgung hat Köhler auch bereits eine konkrete "Hausnummer" genannt. Ein Hausarzt solle künftig auf 1500 Einwohner kommen, sagte Köhler. Das wäre eine deutliche Zunahme des Versorgungsbedarfs, nachdem derzeit im Schnitt durchschnittlich 1700 Einwohner pro Hausarzt versorgt werden.

Die Krankenkassen laufen bereits Sturm gegen diese Pläne. "Das KBV-Modell würde zu Mehrkosten von mindestens vier Milliarden Milliarden Euro führen", warnt Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes.

Bei möglichen Mehrausgaben in dieser Größenordnung werden die Fachärzte auf jeden Fall penibel darauf achten müssen, dass eine mit der neuen Bedarfsplanung induzierte Zunahme der Zahl der (Fach-)Ärzte auf keinen Fall aus der derzeitigen Gesamtvergütung der Kassenärztlichen Vereinigungen finanziert werden kann. Für die Finanzierung des Mehrbedarfs müssen die Krankenkassen aufkommen.

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