Keine Experimente bei Honorarverteilung

Seit Jahresbeginn können die KVen die Honorarverteilung wieder weitgehend regional festlegen. Eine Bilanz nach einem halben Jahr zeigt: Die Lust am Experimentieren ist begrenzt, die Angst vor Verteilungsdebatten groß.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Keine Experimente bei Honorarverteilung

© Kautz15 / fotolia.com

Das Versorgungsstrukturgesetz hat nur eine Silbe geändert: Nur noch das "Benehmen" müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen seit Anfang des Jahres mit den Kassen herstellen, wenn sie die Honorarverteilung festlegen.

Früher hieß es im Gesetzestext "Einvernehmen" - damals war die Zustimmung der Kassen nötig.

Zugleich entließ der Gesetzgeber die KBV aus vielen Pflichten bei der Bestimmung der Honorarverteilung und übertrug diese den regionalen KVen. Was haben die Körperschaften aus dieser Steilvorlage gemacht?

Eine erste Bilanz fällt - wie schon beim ersten Teil der Analyse (siehe "Ärzte Zeitung" Nr. 103 vom 8./9. Juni) - ernüchternd aus.

In vielen KV-Regionen belässt man es bei der geltenden Honorarverteilung und pflegt weitgehend nur die KBV-Vorgaben für Vorwegabzüge bei den Laborleistungen in den HVM ein. Beispiel für diesen Minimalismus ist das Saarland.

Oberstes Ziel der Vertreterversammlungen und KV-Vorstände ist es, Verwerfungen zwischen den Arztgruppen zu vermeiden. Weitere Maxime ist die Kalkulationssicherheit.

So veröffentlicht etwa die KV Westfalen-Lippe vor Beginn jeden Quartals künftig für alle Arztgruppen sogenannte vorläufige Orientierungsfallwerte, die maximal um fünf Prozent nach unten vom endgültigen Fallwert abweichen dürfen.

In der überwiegenden Zahl der KVen hält man an den Regelleistungsvolumina fest. Geändert wird häufig nur die Berechnung der Bezugsgröße: Maßgeblich für die Zuweisung des RLV soll künftig die aktuelle Fallzahl sein und nicht die des Vorjahresquartals.

Ausnahmen von diesem Trend sind etwa Rheinland-Pfalz oder Thüringen. In Rheinland-Pfalz werden die RLV durch Individualbudgets ersetzt, in Thüringen kehrt die KV zu einem Verfahren zurück, bei dem 65 Prozent der Leistungsmenge zu einem festen Punktwert vergütet wird.

Schluss gemacht hat das Versorgungsstrukturgesetz mit dem ursprünglichen Vorhaben, eine bundesweite Konvergenz der Vergütungen zu erreichen. Vor diesem Hintergrund verboten sich beispielsweise in Nordrhein Experimente mit einem neuen HVM von selbst.

"Das Honorarniveau in Nordrhein ist so niedrig, dass eine erneute Umverteilung größeren Ausmaßes den Kollegen nicht zuzumuten gewesen wäre", sagte der Vorsitzende der Vertreterversammlung Dr. Frank Bergmann.

Lesen Sie dazu auch die Umfrage in den KVen: Regionaler HVM - frei gewählte Fesseln

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